SEM ändert Asylpraxis für afghanische Frauen: FDP protestiert
Das Wichtigste in Kürze
- Das Schweizer Staatssekretariat für Migration änderte seine Asylpraxis für Afghaninnen.
- Es gewährt ihnen fortan grundsätzlich Asyl, statt einer vorläufigen Aufnahme.
- Die FDP kritisiert, dass dies ohne Einbezug der Parlamentskommissionen passiert sei.
Die Menschenrechtslage in Afghanistan hat sich seit der Machtübernahme der Taliban im August 2021 drastisch verschlechtert. Besonders betroffen sind Frauen und Mädchen, denen grundlegende Rechte verweigert werden. Das Schweizer Staatssekretariat für Migration (SEM) reagiert darauf mit einer Änderung seiner Asylpraxis.
Afghanische Frauen erhalten Asyl
Nun gewährt das SEM afghanischen Frauen und Mädchen grundsätzlich Asyl statt nur einer vorläufigen Aufnahme, wie der «Tagesanzeiger» schreibt. Die meisten Männer aus Afghanistan werden jedoch weiterhin nur vorläufig aufgenommen.
Das SEM erklärt, dass die von den Taliban auferlegten Einschränkungen gravierende Auswirkungen auf die fundamentalen Menschenrechte der Frauen haben. «Vor diesem Hintergrund können weibliche Asylsuchende aus Afghanistan als Opfer diskriminierender Gesetzgebung betrachtet werden». Und auch Frauen einer religiös motivierten Verfolgung fallen in die Regelung, laut SEM.
FDP kritisiert Praxisänderung
Diese Änderung stösst bei der FDP auf Kritik. Sie bezeichnet die Praxisänderung als «inakzeptabel», insbesondere weil sie ohne Einbezug der zuständigen Parlamentskommissionen erfolgt sei.
Das SEM teilt mit, dass es solche Praxisänderungen normalerweise nicht öffentlich kommuniziert und nur die betroffenen Partner informiert. Darunter Organisationen wie das Hilfswerk Heks, das für den Rechtsschutz der Asylsuchenden zuständig ist.
Auf der Kurznachrichtenplattform X hat die FDP einen Brief von Heks veröffentlicht. Darin bietet das Hilfswerk afghanischen Frauen, die eine vorläufige Aufnahme erhalten haben, seine Unterstützung an. Und verweist auf die Praxisänderung des SEM.
Die FDP fordert nun, dass diese Praxisänderung rückgängig gemacht wird. Sie argumentiert, dass die grundsätzliche Anerkennung von Frauen aus Afghanistan irreguläre Sekundärmigration fördert und Probleme beim Familiennachzug schafft.
SEM prüft weiterhin jeden Fall einzeln
Das SEM betont jedoch, dass jedes Gesuch weiterhin einzeln geprüft wird. Personen, die schwere Straftaten begangen haben, erhalten keine Aufenthaltsregelung. Auch Taliban-Sympathisierende und Menschen, die eine Gefahr für die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz darstellen könnten, sind ausgeschlossen.