Eine Seniorin hat vor fast drei Jahren einen Mann überfahren, der vor ihr aus einem Strassenschacht auftauchte. Nun wurde die Frau vom Bezirksgericht Laufenburg AG wegen fahrlässiger Tötung und Fahrerflucht zu einer bedingten Haftstrafe von 12 Monaten verurteilt.
Ein Mann hatte in Münchwilen AG einen Schacht vermessen, als er von einer Rentnerin überfahren wurde und auf der Stelle starb. (Symbolbild)
Ein Mann hatte in Münchwilen AG einen Schacht vermessen, als er von einer Rentnerin überfahren wurde und auf der Stelle starb. (Symbolbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Vermessungs-Arbeiter stieg im Mai 2015 aus einem Schacht aus und wurde dabei von einer Autofahrerin überfahren.
  • Die Frau soll davon nichts bemerkt haben und ist weitergefahren.
  • Nun wurde die heute 71-Jährige zu einer bedingten Haftstrafe wegen fahrlässiger Tötung und Fahrerflucht verurteilt.
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«Masslos enttäuscht von der Frau»

«Mein Mann ging um 7 Uhr morgens aus dem Haus zur Arbeit, um 18 Uhr standen bei mir zwei Polizisten vor der Tür und überbrachten mir die Mitteilung, dass er tot sei», sagte die Witwe des 64-jährigen Arbeiters vor Gericht.

Wie die «Aargauer Zeitung» berichtet, zeigte sich die Witwe «masslos enttäuscht vom Verhalten der Frau», die ihren Mann überfahren hatte. «Sie hat mir erst rund anderthalb Jahre nach dem Unfall einen kurzen Brief geschrieben», habe die Frau mit zitternder Stimme vor den Richtern gesagt.

«Hätte jedem passieren können»

Stefan Meichssner, der Verteidiger der heute 71-jährigen Angeklagten bezeichnete den Unfall gegenüber dem Regionalsender «Tele M1» als «tragische Verkettung von unglücklichen Umständen». Gemäss Meichssner hätte das Unglück «in dieser Konstellation, an dieser nicht gesicherten Stelle jedem passieren können.»

Er sei die Strecke selber mit seinem Auto abgefahren und habe festgestellt, dass der offene Schacht aufgrund der Wölbung der Strasse nicht oder kaum zu erkennen sei. Zudem habe die Frau nicht damit rechnen können, dass plötzlich ein Arbeiter seinen Kopf aus dem Schacht strecke, sagte der Verteidiger laut der «Aargauer Zeitung» vor den Richtern.

Genugtuung aber keine Haft

Das Bezirksgericht Laufenburg glaubte der Rentnerin jedoch nicht, dass sie nur ein Geräusch hörte, den Unfall aber nicht bemerkte und deswegen weiterfuhr. So wurde die Frau wegen fahrlässiger Tötung und Fahrerflucht zu einer bedingten Haftstrafe von 12 Monaten verurteilt.

Da die Haftstrafe aber bedingt ausgesprochen wurde, muss die Frau also nicht in Haft. Die Rentnerin, die seit dem Unfall nie mehr Auto gefahren ist, muss der Witwe jedoch eine Genugtuung zahlen, die vom Gericht später festgelegt wird.

«Durch Fahrerflucht, erste Hilfe verhindert»

Verteidiger Meischssner hatte auf einen Freispruch gehofft, da er der Meinung ist, dass seine Klientin «nichts falsch gemacht hat, die Sorgfaltspflicht nicht verletzt hat und dass dieser tragische Unfall nicht voraussehbar war.»

Tatsälich hätte der damals 64-jährige Vermesser den Schacht absichern müssen. Laut den Richtern hätte die Fahrerin aber auf jeden Fall anhalten müssen, durch ihre Fahrerflucht habe sie eine schnelle erste Hilfe verhindert.

Im Mai 2015 kam es in Münchwilen AG zu einem besonders tragischen Unfall. Eine Seniorin fährt über einen offenen Schacht, in dem ein Vermessungs-Arbeiter tätig ist. Der Mann ist auf der Stelle tot, die Fahrerin flüchtet. Nun musste sie sich vor dem Bezirksgericht Laufenburg AG für den Unfall verantworten und traf dabei auf die Witwe des Verstorbenen.

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