Ein «Kriminaltourist» hat es bei seinen Diebestouren auf Luxusboote abgesehen. Für kurze Zeit lebte der Seriendieb sogar auf einem der Luxusboote.
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Ein 52-jähriger Mann hat im Jahr 2023 wiederholt Luxusboote ausgeraubt. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein 52-jähriger Mann hat im Jahr 2023 wiederholt Luxusboote ausgeraubt.
  • Für kurze Zeit lebte er sogar auf einem der Luxusboote.
  • Das Schwyzer Strafgericht hat den Angeklagten nun verurteilt.
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Ein 52-jähriger Mann aus Rumänien hat sich in der Schweiz einen Namen als «Kriminaltourist» gemacht. Dies berichtet die «Zürichsee-Zeitung». Sein Ziel: Luxusboote auf dem Vierwaldstättersee (Vitznau) und dem Zürichsee (Pfäffikon, Schmerikon).

Der Mann verschaffte sich Zugang zu den meist abgeschlossenen Booten in Häfen und verursachte dabei Sachschaden.

Seine Beute bestand aus Wertgegenständen wie Tablets, Schmuck, Raucherwaren, teuren Uhren, Armbändern, Parfums und Taschen.

Schmutzige Spuren hinterlassen

Auf einem Boot in Schmerikon verbrachte er einige Nächte und hinterliess eine grosse Unordnung. Weisse Ledersitze wurden mit Flüssigkeit (vermutlich Kaffee) verschmutzt; die Dusche diente ihm als Toilette und Abfalleimer – bis der Abfluss mit Fäkalien und Essensresten verstopft war.

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Der Seriendieb hatte es auf Luxusboote auf dem Zürichsee abgesehen. (Symbolbild)
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Auch Luxusboote auf dem Vierwaldstättersee hatte der Dieb im Visier. (Symbolbild)
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Seine Beute bestand aus Wertgegenständen wie Tablets, Schmuck, Raucherwaren, teuren Uhren, Armbändern, Parfums und Taschen. Hier der Anlegeplatz Seerose in Zürich-Wollishofen. (Symbolbild)

Sein Transportmittel zu den Luxusbooten war übrigens ein Mountainbike, das er bei seiner Einreise in Brunnen SZ gestohlen hatte.

Verhaftung und Gerichtsverfahren

Nachdem er auf frischer Tat ertappt wurde, wurde der Mann im August 2023 festgenommen. Er verbrachte mehr als 80 Tage in Untersuchungshaft. Trotz eines Einreiseverbots kehrte er bereits im Dezember desselben Jahres zurück in die Schweiz.

Bei seinem Prozess vor dem Schwyzer Strafgericht fehlte allerdings der Hauptakteur – der Angeklagte selbst. Seine Verteidigerin beantragte Freisprüche für die Hauptanklagepunkte mangels Beweisen, doch das Gericht folgte fast vollständig den Anträgen der Staatsanwaltschaft.

Schuldig gesprochen und ausgewiesen

Der Mann wurde für folgende Delikte schuldig gesprochen: mehrfacher vollendeter und versuchter Diebstahl, mehrfacher Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung sowie rechtswidriger Einreise und Aufenthalt in der Schweiz.

Er wurde zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von elf Monaten verurteilt und muss eine frühere Geldstrafe von 1800 Franken bezahlen.

Wurde dir schon einmal etwas gestohlen?

Zudem wurden ihm Verfahrenskosten von knapp 13'000 Franken auferlegt und eine zehnjährige Ausweisung aus der Schweiz verfügt. Das Gericht stützte sein Urteil auf Beweismittel wie Fingerabdrücke, Überwachungskameraaufnahmen und die Verhaftung auf einem Boot.

Es kam zu dem Schluss, dass der Angeklagte «ohne vernünftige Zweifel» die ihm vorgeworfenen Delikte begangen habe.

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