Sicherheitsfirma warnt vor Einbrüchen während Beerdigungen

Nicola Aerschmann
Nicola Aerschmann

Liechtenstein,

Eine Sicherheitsfirma warnt auf Tiktok vor einer dreisten Beerdigungsmasche von Dieben. Den Polizeien ist der Trick bekannt – allerdings beschwichtigen sie.

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Eine Sicherheitsfirma warnt vor Einbrüchen während Beerdigungen. - TikTok /@argus_ag

Das Wichtigste in Kürze

  • In Todesanzeigen stehen oft die Adresse der Trauernden und der Zeitpunkt der Beerdigung.
  • Diese Informationen können Diebe ausnutzen – und zuschlagen, wenn niemand zu Hause ist.
  • Eine Sicherheitsfirma rät vom Bekanntmachen der eigenen Adresse ab – die Polizei nicht.

Die Todesanzeige ist ein bekanntes Mittel, um den Tod eines Menschen in der Öffentlichkeit zu vermelden. Beispielsweise in einer Regionalzeitung können die Angehörigen auf diese Weise über das Schicksal einer Person informieren.

In der Regel findet man in so einer Anzeige auch gleich das Datum, an dem die Beerdigung stattfindet. Dazu vermerken die Trauernden auch noch ihre Adresse, damit zum Beispiel Trauerkarten am richtigen Ort landen.

Doch genau das Teilen dieser Informationen kann heikel sein, warnt die Sicherheitsfirma Argus AG.

Niemand zu Hause während der Beerdigung

In einem auf Tiktok geteilten Video sagt ein Vertreter des Unternehmens mit Sitz in Liechtenstein: «Wenn du Todesanzeigen in der Zeitung teilst, schreiben sich Einbrecher deine Adresse und das Datum auf.»

Der Clou: «Weil am Tag der Beerdigung niemand zu Hause ist, haben sie freien Zugang.» Meistens würden dann auch noch Trauerkarten und Bargeld herumliegen. Ein «Jackpot» für die Diebe, so Argus.

Zuletzt sorgte etwa ein solcher Fall im Kanton Schwyz für Aufsehen. Diebe wussten, dass eine Älplerin an der Beerdigung eines Familienmitgliedes war. In dieser Zeit klauten die Kriminellen dann mehrere Trycheln vom Hals ihrer Kühe.

Eine mögliche Lösung des Problems: Trauernde sollen laut Argus nicht ihre eigene Adresse, sondern diejenige des Bestatters angeben. «Er kann die Trauerkarten an deine Adresse weiterleiten», schlägt die Sicherheitsfirma vor.

Masche ist bekannt, aber sehr selten

Die «einfach nur dreiste Masche», wie sie die Argus AG beschreibt, ist den Schweizer Polizeien ebenfalls bekannt. Das bestätigen mehrere Kantonspolizeien auf Anfrage von Nau.ch.

Die Masche sei jedoch «extrem selten», sagt Mediensprecherin Céline Lehmann von der Kapo Bern. «In den letzten 180 Tagen wurde der Kantonspolizei Bern im Kanton Bern diese Masche kein Mal gemeldet.»

Man könne sich zwar aus Sicherheitsgründen durchaus überlegen, die Adresse in der Todesanzeige wegzulassen. Grundsätzlich davon abraten würde die Kantonspolizei Bern aber nicht.

War dir die Masche zuvor schon bekannt, wonach Diebe während einer Beerdigung zuschlagen?

Ähnlich sieht es die Kantonspolizei Aargau, wie Mediensprecher Marco Roduner erklärt. Die Masche sei seit Jahren bekannt, allerdings würden solche Fälle sehr selten vorkommen.

Die Täterschaft bereite sich meist nicht so detailliert auf einen Einbruch vor. Denn man müsste eine Zeitung kaufen, die ganzen Anzeigen durchgehen und dann den Einbruch durchführen. «So viel Arbeit wird selten betrieben», sagt Roduner.

Aktuell warne die Kapo Aargau daher auch nicht davor, die Adresse in der Todesanzeige zu vermerken. «Wenn man aber eine Zunahme solcher Delikte feststellen würde, würde man sicher proaktiv warnen.»

Ganz allgemein ist es laut der Kapo Aargau wichtig, dass man präventive Massnahmen gegen Einbrüche ergreift. Sie weist darauf hin, dass Türen und Fenster beim Verlassen der Liegenschaft verschlossen werden sollen. Verdächtige Personen sollen zudem sofort dem Notruf gemeldet werden.

Zahl der Einbrüche während Beerdigungen «sehr marginal»

Hanspeter Krüsi, Leiter Kommunikation bei der Kapo St. Gallen, sagt, er könne keine genaue Zahl für Diebstähle während Beerdigungen nennen. «Aber sie ist sehr marginal, gemessen an der Gesamtzahl der Einbruchdiebstähle.» Auch er würde deshalb nicht davon abraten, die Adresse in der Todesanzeige anzugeben.

Urs Wigger, Mediensprecher der Kapo Luzern, sagt: «Es kann sicherlich vorkommen, dass ein Einbruch stattfindet, während die Geschädigten an einer Beerdigung waren.» Allerdings sei das wohl eher zufällig und nicht auf die Todesanzeige zurückzuführen. «Zudem muss es ja nicht zwingend so sein, dass an der angegebenen Traueradresse niemand zu Hause ist.»

Kommentare

User #3198 (nicht angemeldet)

Ich freue mich auf die Wahlen in Deutschland. Bald pfeifft ein anderer Wind

User #2264 (nicht angemeldet)

ReclaimTheFacts ist nach den RKI-Files ziemlich still geworden. Kommt noch was ?

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