Snus darf künftig vermarktet werden
Das Wichtigste in Kürze
- Der Bundesrat hat die zweite Fassung des Tabakproduktegesetzes in die Vernehmlassung geschickt.
- Neu soll im Gesetz stehen, dass Snus vermarktet werden darf.
- Die Anpassungen führen dazu, dass die Schweiz das WHO-Rahmenübereinkommen nicht ratifizieren kann.
Rund jeder vierte Schweizer raucht. Und jährlich sterben hierzulande rund 9500 Personen an Folgen des Tabakkonsums. Trotzdem wollen National- und Ständerat kein Werbeverbot für Tabakprodukte. Sie haben deshalb vor einem Jahr das Bundesgesetz über Tabakprodukte zur Überarbeitung an den Bundesrat zurückgesendet. Am Freitag hat nun dieser die neue Fassung in die Vernehmlassung geschickt. Klar ist: Die neue Fassung wird in Bundesbern für viel Gesprächsstoff sorgen.
Die überarbeitete Version des Bundesrates sieht neu vor, dass künftig auch Snus vermarktet werden darf. Zudem wurde das Tabakwerbeverbot in Kinos, auf Plakaten und in der bezahlten Presse aus der Vorlage gestrichen. Nur bei Kommunikationskanälen, die bei Minderjährigen beliebt sind, soll weiterhin ein Verbot gelten. Etwa bei Gratiszeitungen oder auf Internetplattformen.
Brisant an der neuen Vorlage: Weil das neue Gesetz gewisse Mindestvorgaben nicht beinhaltet, verstösst es gegen das Rahmenübereinkommen der WHO. Die Schweiz hat dieses 2004 unterzeichnet, jedoch nicht ratifiziert. Das Rahmenübereinkommen verlangt beispielsweise ein Sponsoringverbot für Tabakfirmen oder die Pflicht der Hersteller zur Meldung ihrer Tabakwerbeausgaben. Die WHO vorgaben werden von 180 Staaten und der Europäischen Union ratifiziert.