Sohn der erschossenen Frau im Fall Malters soll ins Gefängnis

Die Rolle des Sohnes im Fall Malters blieb bisher im Hintergrund. Nun stand der 49-Jährige vor Gericht. Ihm droht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.

Ein Polizist sperrt die Luzernerstrasse in Malters, am Mittwoch, 9. März 2016.
Ein Polizist sperrt die Luzernerstrasse in Malters, am Mittwoch, 9. März 2016. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Dem Sohn der erschossenen Frau im Fall Malters drohen bis zu drei Jahren Haft.
  • Ihm werden mehrere kriminelle Tätigkeiten vorgeworfen.
  • Das Urteil wird für nächsten Dienstag erwartet.

Der Fall Malters beschäftige 2016 die ganze Schweiz. Der Luzerner Polizeikommandant Adi Achermann und Kripo-Chef Daniel Bussmann leiteten damals eine Razzia, in der sich eine Frau das Leben nahm. Ihnen wird fahrlässige Tötung vorgeworfen. Das Kantonsgericht Luzern hat sein Urteil diesbezüglich noch nicht gefällt und holt derzeit ein Gutachten ein. Nun stand der Sohn der erschossenen Frau, wegen dem die Razzia damals stattfand, am Dienstag vor Gericht.

Busse und Freiheitsstrafe

Der Mann musste sich wegen mehrfachen Verstosses gegen das Betäubungsmittelgesetz, Sachbeschädigung und Verstoss gegen das Waffengesetz verantworten. Wie die Luzerner Zeitung berichtet, fordere die Staatsanwaltschaft für die Vergehen des 49-Jährigen eine Geldstrafe von 1000 Franken und eine Freiheitsstrafe von drei Jahren, wobei sechs Monate davon unbedingt zu vollziehen seien.

Als Grund führte die Staatsanwaltschaft aus, der Mann habe aus reiner Geldgier mehrere Hanfplantagen betrieben und nicht um die Betreuung seiner psychisch kranken Mutter zu finanzieren, wie der Angeklagte selbst behauptet. Aus diesem Grund müsse er dem Staat auch eine halbe Million Schweizer Franken zahlen, da sich ein strafbares Verhalten nicht lohnen dürfe.

Derweil plädiert die Verteidigung aus den genannten Gründen der Fürsorglichkeit des Sohnes auf eine bedingte Freiheitsstrafe von zwölf Monaten. Zusätzlich solle auf die Ersatzzahlungen an den Staat verzichtet werden. Der Angeklagte habe sowieso keinen grossen Gewinn mit seinem Geschäft gemacht und habe neben ausstehenden Anwaltskosten zusätzlich noch hohe Schulden. Das Urteil wird für nächsten Dienstag erwartet.

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