Sollen Arbeitgeber bei Übergewicht der Mitarbeiter einschreiten?
Das Wichtigste in Kürze
- Laut einer OECD-Studie leiden immer mehr Arbeitnehmer an Übergewicht und Fettleibigkeit.
- Dies hat auch in der Schweiz Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt.
- Arbeitgeber können nur begrenzt Einfluss auf das Übergewicht der Arbeitnehmer nehmen.
Eine neue Studie der OECD hat ergeben, dass in den westlichen Ländern immer mehr Menschen übergewichtig oder fettleibig sind. Gemäss der Studie seien in 34 der 36 OECD-Ländern, denen auch die Schweiz angehört, mehr als jeder Zweite übergewichtig. Neben gesundheitlichen Schäden hat dies auch Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt.
Grosser Einfluss auf Arbeitgeber
Da übergewichtige oder fettleibige Menschen regelmässiger krank sind, steigt die Belastung auf die Arbeitgeber. «Die Gesundheit beziehungsweise Arbeitsfähigkeit der Mitarbeiter ist für jeden Arbeitgeber wichtig», sagt Daniella Lützelschwab vom Schweizerischen Arbeitgeberverband.
Wenn übergewichtige Menschen arbeitsunfähig würden, seien neben dem Unternehmen selbst auch die Arbeitskollegen betroffen, welche für sie einspringen müssen. Dies kostet die Unternehmen nicht nur Geld, sondern bedeutet somit auch eine Mehrbelastung für die einspringenden Mitarbeiter.
Eingreifen ist schwierig
Der Arbeitgeber dürfe die Krankheitsgeschichte eines Angestellten nicht erfragen, denn «jede Person hat das Recht auf seine Privatsphäre und Diskretion».
«Gleichzeitig obliegt dem Arbeitgeber eine Fürsorgepflicht, welche ihn verpflichtet, die Gesundheit des Mitarbeiters im Rahmen der Arbeitstätigkeit zu schützen.» Der Grat zwischen den Interessen sei von daher sehr schmal, meint die Arbeitsrechtlerin.
Mit Prävention gegen Übergewicht
Um die Gesundheit der Arbeitnehmer zu stärken, setzen viele Branchenverbände in der Schweiz auf Präventionskampagnen. Auch das Bundesamt für Gesundheit (BAG) und das Staatsekretariat für Wirtschaft (Seco) bemühen sich, die Gesundheit der Arbeitnehmer zu verbessern.
Um Übergewicht und Fettleibigkeit vorzubeugen, würden immer mehr Branchenverbände und Unternehmen auch zu eigenen präventiven Massnahmen ergreifen. «Das geht von Gratis-Früchten bis zur Förderung von gemeinsamen sportlichen Anlässen, Grenzen sind hier keine gesetzt», sagt Lützelschwab.
Für den Arbeitgeber ist es indes schwierig, etwas gegen das Übergewicht eines Angestellten zu unternehmen. «Nachfragen des Arbeitgebers können eine Grenze überschreiten, welche der Arbeitnehmer als Eingriff in seine Privatspähre empfindet», sagt Lützelschwab.