Ein Mann konsumierte über mehrere Monate Kinderpornografie und bezahlte für die Schändung von Kindern in Live-Videos. Obwohl der Täter geständig ist, kommt der Mann wegen eines Fehlers bei der Staatsanwaltschaft straffrei davon.
Der Anlageberater beobachtete seine Opfer über Skype.
Der Anlageberater beobachtete seine Opfer über Skype. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Mann konsumierte über mehrere Monate pädophiles Material und bezahlte für die Schändung von Kinder in Live-Videos.
  • Bei der ersten Anhörung wurde der Mann ohne Beisein eines Anwaltes verhört.
  • Aus diesem Grund muss das Verfahren gegen den Mann eingestellt werden.
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Über die Zeitspanne von mehreren Monaten hat ein Mann aus dem Kanton Solothurn kinderpornographisches Material konsumiert und bezahlte für die Schändung von Kindern. Wie die «Aargauer Zeitung» weiss, soll der Anlageberater oftmals nicht direkt mit seinen Opfern in Kontakt gestanden haben. Vielmehr vereinbarte der Mitte 40-Jährige mit Netzwerken aus den Philippinen und aus Rumänien Sex-Chats. Dabei beobachtete der Solothurner seine Opfer via Skype. Durch Chat-Nachrichten gab der Mann den Mitgliedern des Netzwerks – meist sind das Familienangehörige der Opfer - Anweisungen, welche Handlungen die Kinder an sich vornehmen sollen. Dafür soll der Mann dabei jeweils zwischen 10 und 30 Dollar bezahlt haben.

«Er hat überhaupt nichts gelernt»

Der Anlageberater war bereits vor acht Jahren wegen harter Pornografie angeklagt worden. Für die Staatsanwältin ist klar, dass der Mann nichts dazugelernt hat. Das Problem in vorliegendem Fall sei, dass die betroffenen Kinder nicht befragt werden können. So drohen in den Philippinen keine Strafen, wenn in der eigenen Familie Kinder sexuell missbraucht werden. Laut der Staatsanwältin war sich der Mann dieser Gesetzeslücke durchaus bewusst.

Täter kommt wegen Fehler bei der Staatsanwaltschaft straffrei davon

Auch wenn keine Zweifel über die strafbaren Handlungen des Angeklagten bestehen, muss das Gericht den Mann nun laufen lassen. Grund: Der Staatsanwaltschaft ist beim Verfahren ein grosser Fehler unterlaufen. Gemäss der «Aargauer Zeitung», soll der Beschuldigte bei der Erstbefragung durch die Kantonspolizei keinen Verteidiger gehabt haben. Nach der Schweizerischen Strafprozessordnung ist eine Verteidigung aber zwingend notwendig, wenn dem Angeklagten eine Haftstrafe von über einem Jahr droht. Aus diesem Grund sind nun alle Beweise, die bei der Hausdurchsuchung, welche am selben Tag wie die erste Befragung stattfand, nicht zulässig. Auch das Geständnis, welches der Mann erst durch das Vorlegen der Chat-Protokolle gemacht hat, ist ungültig.

Das Verfahren gegen den Mann musste fallen gelassen werden. Statt für seine kinderpornografischen Handlungen bestraft zu werden, erhielt der Beschuldigte eine Entschädigung von 25'000 Franken. Die Verfahrenskosten werden vom Staat übernommen.

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