Sozialhilfe: Caritas wegen Einschränkungen für Ausländer sauer
Das Wichtigste in Kürze
- Die Sozialhilfe an Ausländer aus Drittstaaten soll leichter eingeschränkt werden können.
- Der Bundesrat hat dazu sechs Massnahmen beschlossen und will zwei weitere vertieft prüfen.
- Caritas und «AvenirSocial» können diese Massnahmen nicht nachvollziehen.
Der Bundesrat will ermöglichen, dass die Sozialhilfe bei Eingewanderten einschränkt oder ganz ausgeschlossen werden kann. Dazu hat er sechs Massnahmen beschlossen und prüft zwei weitere vertieft. Unter anderem soll in den ersten drei Jahren des Aufenthalts in der Schweiz die Sozialhilfe grundsätzlich eingeschränkt werden.
Diese neuen Regelungen sollen für Ausländer aus Drittstaaten gelten. Bei EU-Bürgern, die via Personenfreizügigkeit ins Land gekommen sind, sowie im Asylbereich, gelten andere Regelungen. Auch längst niedergelassene Ausländer sind von den neuen Gesetzen nicht betroffen.
«Für Caritas sind diese Massnahmen unverständlich und unhaltbar», sagt Marianne Hochuli von Caritas Schweiz. Bereits vor Kurzem sei das Ausländer- und Integrationsgesetz so verschärft worden, dass es den Aufenthalt von Migranten gefährde, wenn sie Sozialhilfe beziehen. «Die Schweiz entwickelt sich so noch vermehrt in eine Zweiklassengesellschaft.»
«AvenirSocial»: «Höchst besorgniserregende Entwicklung»
Auch «AvenirSocial», der Berufsverband der Sozialen Arbeit, kann die Massnahmen nicht nachvollziehen und spricht von einer «höchst besorgniserregenden Entwicklung». «Eine bereits vulnerable Gruppe von Menschen wird noch weiter marginalisiert», erklärt Co-Geschäftsleiter Stéphane Beuchat. Für «AvenirSocial» sehe es so aus, als ob man so «die Gegner einer existenzsichernden Sozialhilfe beruhigen möchte».
Laut Hochuli handle es sich um eine klare Abschreckunsmassnahme, um zu verhindern, dass Menschen ausserhalb der EU Zugang zu Sozialleistungen in der Schweiz haben. Und: Es bedrohe die Lebensexistenz. «Migranten werden jetzt noch vermehrt davon absehen, Sozialhilfe zu beziehen, weil sie um ihren Aufenthaltsstatus fürchten», so Hochuli.
Negative Auswirkung auf die Integration?
Eine Partizipation an der Gesellschaft werde dadurch erschwert und die Entwicklung einer Zweiklassengesellschaft verstärkt. Die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) sieht das ähnlich: «Diese Massnahmen können sich negativ auf die Ziele der Integration auswirken», sagt SKOS-Mediensprecherin Ingrid Hess.
«Die SKOS definiert bei der Berechnung des Grundbedarfs in der Sozialhilfe dann auch einen Betrag, der nicht nur Nahrung und Obdach sichern, sondern auch soziale Integration ermöglichen soll.» Ziel der Sozialhilfe sei gemäss Hochuli ja, allen Menschen, die in der Schweiz in Not geraten, eine Existenzgrundlage zu bieten. Das werde mit diesen Massnahmen noch mehr verfehlt.
«Administrativer Aufwand wird vergrössert»
Dass dadurch Stellen im Sektor der Sozialen Arbeit gestrichen werden, glaubt «AvenirSocial» nicht. Ganz im Gegenteil: «Wir gehen davon aus, dass die steten Anpassungen im Ausländerrecht sowie die je nach Aufenthaltsstatus unterschiedlichen Handhabungen den administrativen Teil der Arbeit unnötigerweise vergrössern», erläutert Beuchat.