Sozialhilfeempfänger gewinnen 100'000 Franken – aber gehen leer aus
Ein Schweizer Paar erreicht mit einem Rubbellos den Hauptgewinn von 100'000 Franken, doch das Geld landet beim Sozialamt.

Das Paar aus dem Kanton Jura kaufte im März 2025 gemeinsam Rubbellose der Schweizer Lotterie Romande (Loro). Beim Aufkratzen eines Loses im Café entdeckten sie den Hauptgewinn von 100'000 Franken.
Der Mann, der seit 2019 Sozialhilfe bezieht und 90'000 Franken Schulden hat, notierte seinen Namen auf dem Los. Nach der Validierung durch Loro intervenierte das Sozialamt, wie «Focus online» berichtet.
Sozialamt beansprucht gesamte 100'000 Franken
Da der Gewinn auf den Namen des Mannes ausgestellt war, beanspruchte die Behörde den Betrag zur Deckung der Schulden. Die Spielpartnerin ging leer aus, obwohl beide den Kauf teilten.

Experten verweisen darauf, dass bei gemeinsamer Namensnennung nur der Anteil des Sozialhilfeempfängers einbehalten worden wäre.
Rechtliche Fallstricke bei Lotteriegewinnen
Der Fall verdeutlicht komplexe Regelungen für Sozialleistungsbeziehende. Juristen betonen, dass Vermögenszuwächse wie Lotteriegewinne pfändbar sind.
Sofern diese nicht explizit geschützt sind. Die Auszahlung richte sich ausschliesslich nach dem auf dem Los vermerkten Namen.
In einem ähnlichen Fall in Schweden stahl laut «Focus online» eine Angestellte 2300 Rubbellose. Dabei erzielte sie aber nur Minigewinne.