SP Luzern macht sich für Behinderten-Fahrgutscheine stark
Das Wichtigste in Kürze
- Die SP setzt sich im Kanton Luzern für eine solide Finanzierung der Tixi-Taxi-Bons ein.
- Die Bezugskriterien für Gutscheine des Behindertenfahrdienstes sollen geändert werden.
- Zudem sieht die Partei in der Budgetierung ein Problem.
Dieses Wochenende entscheiden die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger des Kantons Luzern, ob die ÖV-Initiative angenommen wird. Diese will die künftige Finanzierung des öffentlichen Verkehrs durch einen Fonds sicherstellen. In diesen sollen jährlich 60 statt rund 40 Millionen Franken fliessen. Davon sollen auch Menschen mit Behinderung profitieren.
Doch egal wie sich das Stimmvolk entscheidet, die SP Kanton Luzern will sich für die Finanzierung des Behindertenfahrdienstes, den Tixi-Taxi-Bons, einsetzen. Das sind Gutscheine für Taxifahrten. Das Problem: Mobilitätsbehinderte Menschen, die keine Hilflosenentschädigung erhalten, haben kein Anrecht auf die Bons. Zudem erhalten Personen mit einer altersbedingten Mobilitätsbehinderung keine Gutscheine. Beides Folgen von Sparmassnahmen aus dem Jahr 2017. Dies will die SP nun rückgängig machen.
Keine weitere «Sparmassnahme»
Zudem sieht die Partei in der Budgetierung ein Problem. Für den Behindertenfahrdienst rechnet der Regierungsrat von 2019 bis 2022 mit Ausgaben von 800'000 Franken pro Jahr. Doch gleichzeitig nehme die Anzahl Bezugsberechtigter jährlich zu. «Gleichbleibende finanzielle Mittel bedeuten faktisch weitere Kürzungen auf dem Buckel von Menschen mit Behinderung», sagt SP-Kantonsrätin Sara Agner in einer Mitteilung. Eine solche weitere «Sparmassnahme» will die Partei verhindern.
Auch Hanne Müller vom Behindertenforum Zentralschweiz kritisiert, dass immer mehr bei den Tixi-Taxi-Bons gespart wird. Derzeit reiche das Budget für drei bis vier Fahrten pro Person. «Zur Bewältigung des Alltags und für Freizeitaktivitäten wären jedoch zehn bis zwölf Fahrten pro Monat nötig», sagt sie gegenüber der «Luzerner Zeitung». Sie fordert eine Gleichstellung gegenüber ÖV-Benutzern ohne Behinderung.