St. Gallen: Fetisch-Paar muss hinter Gitter
Die beiden erwachsenen Angeklagten wurden vom St. Galler Kreisgericht für ihren Kindes-Missbrauch verurteilt: Die Mutter und «Sklavin» zu über vier, ihr Liebhaber und «Herr» zu fünf Jahren Gefängnis.
Das Wichtigste in Kürze
- 4 Jahre und 3 Monate für die Mutter und 5 Jahre für den Liebhaber.
- Das ist das Urteil des St. Galler Kreisgerichts im Fall der Kindesmisshandlung.
- In ihrem Fetisch wollte die Mutter ihre Tochter zu einem Sexobjekt für ihren Liebhaber erziehen.
Die Richter am St. Galler Kreisgericht haben ihr Urteil über das Fetisch-Paar gefällt: 4 Jahre und 3 Monate für die Schweizer Mutter (31), 5 Jahre für den deutschen Liebhaber und «Herrn» (53).
Das Urteil lautet auf sexuelle Handlungen mit einem Kind und mehrfache Pornografie. Zudem müssen die beiden je 40'000 Franken Genugtuung an das Kind bezahlen und haften für mögliche Folgeschäden.
Kind nachhaltig geschädigt
Die Tochter, die in die Fetisch-Spiele der beiden Erwachsenen hineingezogen wurde, lebt in einer Pflegefamilie. Eine normale Schule kann sie ebenfalls nicht besuchen, die 8-Jährige geht in eine Sonderklasse.
Vierjährige musste Pornos anschauen
In der Zeit des Missbrauchs war das Kind vier. Die Mutter zeigte ihm Pornos, zwang sie beim Sex zuschauen, liess sich von ihr befriedigen. Sie wollte ihre Tochter zu einem gefügigen Sexobjekt für ihren «Herrn» erziehen. Denn für den verheirateten Deutschen war die Mutter eine Sklavin, welche sich ihm per «Seelenurkunde» unterwarf.
Mann ist uneinsichtig
Die Mutter gestand alle Vorwürfe. Sie schäme sich für ihre Taten. In jener Zeit habe sie den Bezug zur Realität verloren. Sie habe sich dem Mann komplett unterworfen und sei von ihm besessen gewesen.
Der Mann hingegen wies alle Vorwürfe zurück und schob die Schuld der Beschuldigten zu. Diese sei ihren eigenen sexuellen Neigungen gefolgt. Er habe sie nur deshalb nicht daran gehindert, weil die sexuelle Beziehung mit ihr nicht habe verlieren wollen. Die Bilder, welche seine «Sklavin» ihm schickte, habe er gar nicht angeschaut.