St. Galler postet weiter rassistische Beiträge – jetzt wirds teuer

Dennis Kittler
Dennis Kittler

Flawil,

Ein St. Galler (44) verbreitete immer wieder rassistische Texte über seinen Telegram-Kanal. Auch Verurteilungen hielten ihn nicht davon ab. Nun muss er zahlen.

St. Gallen Rassismus
Ein St. Galler postet trotz Verurteilung weiter rassistische Beiträge – jetzt wird es für ihn teuer. (Symbolbild) - depositphotos

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Oberbürer muss fast 20'000 Franken zahlen, weil er rassistische Texte verbreitet hat.
  • Der Mann war davor bereits mehrfach verurteilt worden, postete aber weiter.

Wegen antisemitischer Posts war ein Mann aus Oberbüren SG bereits im vergangenen Jahr zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt worden. Dennoch konnte es der 44-Jährige nicht lassen. Er verbreitete weiter rassistische Inhalte – und muss nun zahlen.

Muss Diskriminierung härter bestraft werden?

Verbreitet haben soll der Mann seine rassistischen Beiträge über seinen Telegram-Kanal, dem 3000 Menschen folgen. Unter anderem verharmloste er laut dem «Tagblatt» den Holocaust und solidarisierte sich mit nationalsozialistischem Gedankengut.

St. Galler macht trotz Probezeit einfach weiter

Im Januar 2024 war der Mann dann wegen mehrfacher Rassendiskriminierung verurteilt worden. Die Strafe war mit einer zweijährigen Probezeit verbunden.

Neben den diskriminierenden Posts hatte sich der Ostschweizer auch mit seinem Motorrad einer Polizeikontrolle entzogen. Und einige Monate später wurde er verurteilt, weil er ohne Fahrzeugausweis fuhr.

Die Verurteilungen und bedingten Geldstrafen vermochten den Beschuldigten jedoch nicht von weiteren Straftaten abzuhalten. Deshalb wurde nun eine unbedingte Strafe verhängt.

120 Tagessätze zu je 160 Franken muss der Mann laut dem «Tagblatt» zahlen. Das sind insgesamt stolze 19'200 Franken. Dazu kommen die Verfahrenskosten von 650 Franken.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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Kommentare

User #2836 (nicht angemeldet)

Man müsste die Täter halt mal richtig an die Kandare nehmen und nicht nur mit Samthandschuhen anfassen! #Kuscheljustiz

Luxy-1

Wäre er ein Gewaltverbrecher, würde er als traumatisiert gelten und würde straffrei Davon kommen. Aber antisemetische Sprüche werden natürlich sofort hart bestraft.

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