Rassistischer Post: Das blüht SVP-Glarner bei einer Verurteilung

Matthias Bärlocher
Matthias Bärlocher

Bern,

Gegen Nationalrat Andreas Glarner (SVP/AG) soll die Justiz wegen Rassismus ermitteln dürfen. Doch was wären die juristischen und politischen Konsequenzen?

Andreas Glarner Antirassismus-Strafnorm Immunitätskommission
Nationalrat Andreas Glarner (SVP/AG), spricht mit Journalisten vor seiner Anhörung bei der Immunitätskommission des Nationalrates, am 18. November 2024, in Bern. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die parlamentarische Immunität soll bei SVP-Nationalrat Andreas Glarner nicht greifen.
  • Glarner soll auf der Plattform X gegen den Islam als Religion gehetzt haben.
  • Das Strafmass geht von Busse bis Gefängnis – theoretisch.

Die bernische Justiz soll Ermittlungen aufnehmen dürfen gegen SVP-Nationalrat Andreas Glarner: Dies hat die Immunitätskommission des Nationalrats entschieden. Nun muss noch die Rechtskommission des Ständerats ihr Okay geben.

Ermittelt werden soll wegen eines X-Posts von Glarner: Wegen Verdachts auf Diskriminierung und Aufruf zu Hass könnte er die Antirassismus-Strafnorm verletzt haben.

Andreas Glarner
Dieser Social-Media-Post hat Andreas Glarner in Schwierigkeiten gebracht. - X / @andreas_glarner

Andreas Glarner selbst argumentierte, sein Post lasse sich in den Kontext seiner langjährigen politischen Arbeit einordnen. Als Parlamentarier wäre er dann vor Strafverfolgung geschützt. Doch die Mehrheit der Immunitätskommission befand, bei Posts auf Social Media sollten Ratsmitglieder gegenüber Privatpersonen nicht pauschal privilegiert werden. Doch was droht Glarner nun im Falle einer Verurteilung?

Strafmass sehr unterschiedlich

Der Artikel 261bis des Strafgesetzbuchs deckt den Aufruf zu Hass oder Diskriminierung in diversen Facetten ab. Wichtig ist jeweils, dass das Geschriebene oder Gesagte öffentlich verbreitet wurde – was bei der Plattform X der Fall wäre. Das Spektrum reicht dabei vom Aufruf zur Diskriminierung wegen Rasse, Ethnie, Religion oder sexueller Orientierung bis zur Rechtfertigung von Völkermord.

Überschreitet Andreas Glarner mit seinen Provokationen rote Linien?

Das Strafmass kann bis zu drei Jahren Haft gehen, aber das Gericht kann auch lediglich eine Geldstrafe aussprechen. Falls Andreas Glarner überhaupt schuldig gesprochen wird: Es ist sehr unwahrscheinlich, dass das Strafmass mehr als eine Geldstrafe ist.

Frühere Urteile aufgrund der Antirassismus-Strafnorm

Dies zeigen Beispiele aus der Vergangenheit. Die damaligen Verantwortlichen der Jungen SVP, Nils Fiechter und Adrian Spahr, wurden 2019 wegen Rassendiskriminierung verurteilt. Sie hatten mit einem umstrittenen Plakat gegen Stellplätze für Fahrende Stimmung gemacht und diese als «Zigeuner» bezeichnet. Dafür erhielten sie Geldstrafen von je 30 Tagessätzen.

Nils Fiechter Adrian Spahr
JSVP-Präsident Nils Fiechter (links) und SVP-Grossrat Adrian Spahr. - Screenshot Instagram/@nils_fiechter

In den Nuller-Jahren gab es auch ein Urteil gegen den türkischen Politiker Doğu Perinçek. Dieser hatte gar den Völkermord an den Armeniern geleugnet. Auch er wurde «nur» zu einer Geldstrafe verurteilt, aber immerhin 90 Tagessätze plus Busse, Genugtuung und Verfahrenskosten.

Image-Schaden für Andreas Glarner?

Im ähnlichen Rahmen wie bei Fiechter/Spahr dürfte sich auch ein allfälliges Urteil gegen Andreas Glarner bewegen. Er hat in seinem Post aufgrund von Messerattacken und anderen Ereignissen der gesamten Religion Islam Einhalt gebieten wollen. Für die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus würde dies wohl in die Kategorie «Schüren eines feindseligen Klimas gegenüber bestimmten Gruppen» fallen.

Doch wie auch immer die Ermittlungen und ein eventuell ein Gerichtsverfahren gegen SVPler Glarner ausgehen: Politisch wird sich für ich selbst kaum etwas ändern. Er gilt nicht nur als einer, der für Polarisierung sorgt, sondern polarisiert auch selbst als Person.

Wer Glarner zuvor schon zustimmte, wird dies auch weiterhin tun, jetzt erst recht auch noch aus Solidarität. Wer ihn daneben fand, wird sich gleichermassen bestätigt fühlen.

Kommentare

User #5320 (nicht angemeldet)

Stimmt ja was er geschrieben hat.

User #5831 (nicht angemeldet)

Es blüht ein 🌻

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