Staatsanwältin fordert neun Jahre Freiheitsstrafe für Tötung
Zusätzlich zur Freiheitsstrafe forderte die Staatsanwältin einen Landesverweis von 15 Jahren. Massnahme beantragte sie keine, da diese von psychiatrischer Seite auch nicht empfohlen worden seien.
Die Staatsanwältin ging von einem Vorsatz der Angeklagten aus. Eines ihrer Argumente: Die Stichwunde in der Brust des Opfers befindet sich 1,3 Meter ab Boden. Hätte die kleingewachsene mutmassliche Täterin das Messer in normaler Haltung in den Händen gehabt und wäre das Opfer unfallmässig in die Angeklagte gelaufen, hätte sich die Wunde auf zirka 95 Zentimetern ab Boden befunden.
Die mutmassliche Täterin sei mittellos in der Schweiz gewesen und habe bei dem Mann in Schwarzenburg Aufnahme gefunden, obschon auch er von der Sozialhilfe abhängig war.
Die Frau habe immer wieder impulsiv reagiert und Konflikte nicht angemessen lösen können, kam die Staatsanwältin zum Schluss.
Die mittellose Frau habe das Bankkonto ihres Freundes geplündert. Bei ihm sei daraufhin das Vertrauen in seine neue Freundin geschwunden. Es sei darum wohl auch am Tatabend zu einem Streit gekommen, der sich um die Zukunft des Paares drehte, das erst etwas mehr als zwei Monate zusammen war.
Die Angeklagte wollte, dass er vom Thema ablässt und sie nicht auf die Strasse stellt, argumentierte die Staatsanwältin. Da habe sie einfach zugestochen, aus rein egoistischen Gründen.
Die mutmassliche Täterin sei im kriminellen Milieu aufgewachsen und habe selber Gewalt erfahren, umriss die Staatsanwältin das schwierige Vorleben der Frau. Seit ihrem elften Lebensjahr musste die Frau als Prostituierte anschaffen. Sie hat im Ausland bereits Vorstrafen.
Der 55-jährige Mann kam Anfang Oktober 2018 in seiner Wohnung in Schwarzenburg ums Leben.