Stadt Winterthur erhöht die Mieten – schon wieder!
Die Mieten in der Stadt Winterthur steigen um 2,96 Prozent ab dem 1. Mai. Es handelt sich um die zweite Erhöhung in diesem Jahr.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Stadt Winterthur erhöht die Mieten um 2,96 Prozent ab dem 1. Mai.
- Es ist die zweite Erhöhung in diesem Jahr und über 800 Mieter sind betroffen.
- Der Grund dafür ist der Anstieg des hypothekarischen Referenzzinssatzes.
Die Bewohner städtischer Immobilien in Winterthur müssen sich auf eine weitere Mieterhöhung einstellen.
Die Stadt reagiert damit auf den jüngsten Anstieg des hypothekarischen Referenzzinssatzes von 1,5 auf 1,75 Prozent. Die Mieten werden um 2,96 Prozent ab dem 1. Mai erhöht.
Betroffen sind rund 170 Gebäude und über 800 Menschen.
Dies ist bereits die zweite Erhöhung innerhalb eines Jahres für diese Mieter. Im November letzten Jahres erhöhte die Stadt die Mieten um satte 6,8 Prozent.
Der Referenzzinssatz war damals von 1,25 auf 1,5 Prozent gestiegen. Allerdings machte dieser Zinsanstieg nur etwa die Hälfte der Erhöhung aus; Teuerung und allgemeine Kostensteigerungen trugen zum Rest bei.
Mieter wehren sich gegen Aufschläge
Nach Angaben von Debora Schelling vom Finanzdepartement gegenüber dem «Landboten» haben sieben Personen gegen die letzte Erhöhung Einspruch eingelegt. Zwei Fälle sind noch offen.
Vier Parteien zogen ihre Beschwerden zurück, «nach der Erläuterung der Schlichtungsbehörde und Beseitigung der Unklarheiten». In einem Fall wurde eine aussergerichtliche Einigung erzielt.
Ein strittiger Punkt war die Pauschale für Kostensteigerungen, die verschiedene, gestiegene Kosten zusammenfasst. Nach bisheriger Praxis ist ein Aufschlag von 0,5 Prozent des Nettomietzinses pro Jahr zulässig.
Neue Regelung im Kanton
Die Schlichtungsbehörden im Kanton Zürich haben sich Ende letzten Jahres auf eine neue gemeinsame Praxis geeinigt. Darauf weist Erich Dürig vom Immobilienbereich der Stadt Winterthur laut «Landbote» hin.
Demnach darf bei Neubauten unter fünf Jahren keine Pauschale für Kostensteigerungen auf die Miete angewendet werden. In dem Fall mit der aussergerichtlichen Einigung wurde das Gebäude erstmals vor etwas mehr als drei Jahren vermietet.