Stadtpolizei Zürich soll nach Kanton wieder Nationalitäten nennen
Seit 2017 verzichtet die Zürcher Stadtpolizei auf die Nennung von Nationalitäten in Polizeimeldungen. Die SVP stört dies, die Kantonsregierung gibt teils recht.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Zürcher Stadtpolizei nennt bei Straftaten nicht die Nationalität des Täters.
- Die SVP ist nicht darüber erfreut und lancierte eine Initiative.
- Der Kantonsrat hat nun einen Gegenvorschlag präsentiert.
Der Regierungsrat des Kantons Zürich möchte, dass alle Polizeien Zürichs wieder die Nationalitäten in Polizeimeldungen nennen. Dies teilte der Rat gestern Donnerstag in einer Mitteilung mit.
Konkret sollen neben dem Alter und dem Geschlecht «standardmässig» die Staatsangehörigkeit genannt werden. Die Zürcher Stadtpolizei pflegte dies nicht zu tun. Im November 2017 wurde dies eingeführt.
Doch die SVP störte sich daran. Im Mai 2018 reichte sie eine Initiative ein. Diese verlangt, dass bei Straftaten in Polizeimeldungen von «Tätern, Tatverdächtigen und Opfern Alter, Geschlecht und alle Nationalitäten bekannt gegeben» werden.
Muss bald Migrationshintergrund genannt werden?
Zudem sollte der Migrationshintergrund genannt werden. Der Regierungsrat gibt der SVP teilweise recht. Er unterbreitet dem Kantonsrat aber einen Gegenvorschlag. Im Gegensatz zur Sünneli-Partei spricht der Rat sich aber gegen eine Nennung von «einem allfälligen Migrationshintergrund» ab.
Man berufe sich auf die heutige Praxis der Zürcher Kantonspolizei. Zudem entspreche die Handhabung des Gegenvorschlags auch der Empfehlung der Konferenz der Kantonalen Polizeikommandanten.
Als Argument gegen die Nationalitäten-Nennung wurde Schutz vor Diskriminierung genannt. Zudem würde von den relevanten Faktoren wie Drogensucht oder Armut abgelenkt.