Ständerat: «Vorläufig Aufgenommene» sollen arbeiten können

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Bern,

Der Ausweis F «Vorläufig aufgenommene Ausländer» bleibt bestehen. Das hat der Ständerat entschieden. Für Personen mit Ausweis F soll es jedoch einfacher werden in der Schweiz zu arbeiten.

Vorläufig Aufgenommene sind keine Konkurrenz zu Schweizer Arbeitslosen, sagt Justizministerin Simonetta Sommaruga.
Vorläufig Aufgenommene sind keine Konkurrenz zu Schweizer Arbeitslosen, sagt Justizministerin Simonetta Sommaruga. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Ständerat will den Status «Vorläufig aufgenommene Flüchtlinge» nicht aufheben.
  • Er will jedoch den Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtern.

«Vorläufig Aufgenommene» sind Personen, die eigentlich aus der Schweiz weggewiesen wurden. Aus verschiedenen Gründen ist die Wegweisung jedoch nicht immer möglich, beispielsweise weil im Herkunftsland Krieg herrscht.

Die etwa 40'000 vorläufig aufgenommenen Flüchtlinge dürfen in der Schweiz uneingeschränkt arbeiten (Art. 61 des Asylgesetzes). Oft beziehen diese Personen jedoch über lange Zeit Sozialhilfe.

Dieser blaue F-Ausweis soll weiterbestehen. Der Ständerat hat eine Motion aus dem Nationalrat abgelehnt. Der Ständerat will jedoch die Hürden abbauen, damit mehr vorläufig Aufgenommene Arbeit finden.

Kein neuer Status

Der Nationalrat hätte einen neuen Status schaffen wollen für Personen, die in der Schweiz kein Asyl erhalten, aber nicht ins Herkunftsland zurückgeschickt werden können. Der Bundesrat befürwortete dies, und auch der Städte- und der Gemeindeverband sprachen sich dafür aus.

Der Ständerat dagegen möchte lediglich Hürden für die Integration vorläufig Aufgenommenen in den Arbeitsmarkt beseitigen. Das soll über punktuelle Anpassungen des heutigen Rechts geschehen, etwa durch den erleichterten Kantonswechsel. Der Nationalrat muss über diesen Ständeratsvorschlag noch entscheiden.

Problem beim Vollzug

Stimmen im Ständerat kritisierten, dass es das Ziel sein müsse, dass die vorläufig Aufgenommenen ins Herkunftsland zurückkehren. Das wahre Problem sei der Vollzug, denn eine Integration in den Arbeitsmarkt führe nicht dazu, dass jemand eher zurückkehre. Ohnehin sollten zuerst arbeitslose Schweizer und anerkannte Flüchtlinge eine Stelle erhalten.

Für Justizministerin Simonetta Sommaruga gibt es im Grunde nur zwei Optionen. Entweder die vorläufig Aufgenommenen können arbeiten oder sie würden Sozialhilfe beziehen. Sommaruga riet davon ab, Geflüchtete und arbeitslose Schweizerinnen und Schweizer gegeneinander auszuspielen.

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