Ständeratskommission für Zeugenanhörungen per Video
Bei Zivilprozessen sollen künftig Videokonferenzen bei Zeugenanhörungen möglich sein. Dieser Meinung ist die Rechtskommission des Ständerats (RK-S). Während der Corona-Pandemie hätten positive Erfahrungen gemacht werden können.
Das Wichtigste in Kürze
- Deshalb hat die Kommission den Entwurf des Bundesrats zur Revision der Zivilprozessordnung um Bestimmungen ergänzt, welche die Nutzung elektronischer Instrumente zur Ton- und Bildübermittlung in Zivilprozessen erlauben sollen, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten.
Die Kommission unterstützt weiter den Vorschlag des Bundesrats, Englisch als Verfahrenssprache zuzulassen. Die Kantone können diese Möglichkeit in ihrer eigenen Gesetzgebung vorsehen. Eine Minderheit lehnt diesen Vorschlag jedoch ab, da sie den Erhalt des nationalen sprachlichen Zusammenhalts für notwendig erachtet.
Die Kommission wird die Diskussion über die Zivilprozessordnung an einer ihrer nächsten Sitzungen fortführen. Später entscheidet das Parlament über die Vorlage. Mit verschiedenen Vorstössen hatte es die Reform selber ins Rollen gebracht.
Mit dieser will der Bundesrat Privaten und Unternehmen den Zugang zum Gericht erleichtern und damit die Rechtsdurchsetzung weiter verbessern. Dafür will er etwa das Prozesskostenrecht anpassen.