Ständeratskommission gegen Initiative für gemeinnützigen Wohnungsbau
Das Wichtigste in Kürze
- Die Initiative «Mehr bezahlbare Wohnungen» fordert 125 Millionen Franken mehr für den FdR.
- Dem Nationalrat und der Ständeratskommission ist das zu viel verlangt.
Die zuständige Ständeratskommission ist wie der Nationalrat gegen die Initiative «Mehr bezahlbare Wohnungen» des Mieterverbandes. Sie unterstützt wie die Grosse Kammer den indirekten Gegenentwurf des Bundesrats. Dieser will mehr Geld für den gemeinnützigen Wohnungsbau zur Verfügung stellen.
Für die Mehrheit der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (Wak) geht die Initiative zu weit, wie sie heute Mittwoch mitteilte. Die bisherige marktwirtschaftlich orientierte Wohnungspolitik des Bundes habe sich bewährt und werde mit der Aufstockung des Fonds de Roulement (FdR) weitergeführt.
Der Bundesrat hatte dafür einen Rahmenkredit von 250 Millionen Franken vorgeschlagen, den der Nationalrat im Dezember 2018 deutlich angenommen hatte. Damit können Wohnbaugenossenschaften zinsgünstige Darlehen gewährt werden. Die Aufstockung erlaubt es, die Förderung im heutigen Umfang weiterzuführen.
Zu viel verlangt
Eine Aufstockung des FdR von 250 auf 375 Millionen Franken lehnte die WAK mit 8 zu 4 Stimmen ab. Zudem beantragt sie, die Verknüpfung zwischen der Volksinitiative und der Aufstockung des FdR beizubehalten. Letzter soll nur ausgebaut werden, wenn die Initiative zurückgezogen oder abgelehnt wird.
Aus Sicht der Kommissionsminderheit ist die Verknüpfung stossend. Würde die Initiative angenommen, müsste der FdR auf jeden Fall aufgestockt werden, um deren Ziele zu erreichen.
In der Gesamtabstimmung hiess die WAK den indirekten Gegenentwurf des Bundesrats mit 9 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen gut. Die Volksinitiative selbst empfiehlt sie mit 9 zu 3 Stimmen zur Ablehnung.
Das Volksbegehren verlangt, dass der Bund in Zusammenarbeit mit den Kantonen das Angebot an preisgünstigen Mietwohnungen fördert. Mindestens zehn Prozent der neu gebauten Wohnungen müssten im Eigentum von Trägern des gemeinnützigen Wohnungsbaus sein. Das Ziel soll unter anderem mit Vorkaufsrechten für Kantone und Gemeinden erreicht werden.