Baugenossenschaft Isenbach vor Gericht wegen kriminellen Absichten
Das Wichtigste in Kürze
- Die Wohnbaugenossenschaft Isenbach steht vor Gericht.
- Mehrere Anleger verloren wegen ihren Investitionen in deren Projekte ein Vermögen.
Seit heute Montagmorgen stehen in Mels SG die Verantwortlichen eines Netzwerks, das in krimineller Absicht Bauprojekte aufgegleist haben soll, vor Gericht. Mehrere hundert Anleger verloren mit Investitionen in die Wohnbaugenossenschaften ein Vermögen.
Die Fälle reichen bis ins Jahr 2005 zurück. Bei der Wohnbaugenossenschaft Isenbach in Illnau-Effretikon ZH verloren über 500 Anleger ihr Geld. Sie investierten in der Regel zwischen 20'000 und 50'000 Franken in Anteilsscheine. Das Genossenschaftskapital von 20 Mio. Franken ging vollends verloren. Während des Konkurses meldeten sich 210 Gläubiger mit Forderungen von über 43 Mio. Franken.
Die Beschuldigten waren auch in die Planung und Realisierung verschiedener Bauprojekte im St. Galler Rheintal involviert. Die Investitionen der Wohnbaugenossenschaften waren breit gefächert. Nach aussen warben sie mit einem «sehr geringen» Risiko.
Acht Beschuldigte
2010 nahm die St. Galler Staatsanwaltschaft die Ermittlungen auf. Sie führte insgesamt 23 Hausdurchsuchungen durch. Gegen vier Beschuldigte erhob sie 2014 Anklage. Zwei Jahre später folgte eine erweiterte Anklage gegen acht Beteiligte. Die ursprünglich für April 2016 angesagte Verhandlung am Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland wurde mehrmals vertagt.
Heute Montagmorgen hat der Prozess mit der Klärung von Vorfragen begonnen. Für Dienstag ist die Befragung der Beschuldigten geplant. Ein Zürcher Unternehmer, der in der Branche einen zweifelhaften Ruf geniesst, soll mitverantwortlich sein für die Pleite der Wohnbaugenossenschaft Isenbach.
Hotelpläne im St. Galler Rheintal
Der heute 74-Jährige war auch bis Dezember 2009 Verwaltungsratspräsident der Genossenschaft Bad Rans, die in Sevelen SG (140 Mio. Franken) und Buchs SG (20 Mio. Franken) Hotels plante, aber nie baute.
Die Anklageschrift dokumentiert auf über 250 Seiten, wie dreist die Beschuldigten vorgingen. Im Fall Bad Rans sollen sie 6,2 Mio. Franken an Investorengeldern als «Promotionshonorare» eingestrichen haben.
Die Verwaltungsräte sollen sich zudem ein «Verkaufshonorar» von 1,5 Mio. Franken zugeschanzt haben. Dieses war nicht von Leistungen abhängig, sondern bloss an den Verkauf geknüpft, was aufgrund der Statuten eine verbotene Gewinnbeteiligung darstellt.
An den Geschäften beteiligt war auch ein langjähriger Weggefährte des Verwaltungsratspräsidenten. Der 67-jährige Zürcher Architekt sorgte vor allem in den 1980er- und 1990er-Jahren mit Immobilienpleiten für Schlagzeilen.
Betrug, Veruntreuung, Urkundenfälschung
Die acht Beschuldigten stehen wegen Delikten des Insolvenzstrafrechts, wegen Betrugs, Urkundenfälschung, ungetreuer Geschäftsbesorgung und Veruntreuung vor Gericht. Ihnen drohen mehrjährige Freiheitsstrafen.
Das Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland hat drei Wochen für die Verhandlungen eingeplant. Die Urteile werden am 30. November bekannt gegeben.