Ständeratskommission will Arbeitnehmerschutz lockern

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Bern,

Die Ständeratskommission will den Arbeitnehmerschutz lockern. Das trotz Kritik, die an der Vernehmlassung geübt worden ist.

Ständerat Saal Sitzung
Der Ständerat an einer Sitzung. (Archivbild) - wikimedia

Das Wichtigste in Kürze

  • Für einige soll der Arbeitnehmerschutz gelockert werden.
  • Trotz Kritik in der Vernehmlassung hält die Wirtschaftskommission daran fest.

Für einen Teil der Arbeitnehmenden soll der Arbeitnehmerschutz gelockert werden: Sie sollen nach Jahresarbeitszeitmodell arbeiten - ohne wöchentliche Höchstarbeitszeit.

Trotz Kritik in der Vernehmlassung hält die Wirtschaftskommission des Ständerates (WAK) daran fest.

Mit 10 zu 3 Stimmen hat sie einen Gesetzesentwurf angenommen, wie Kommissionspräsident Pirmin Bischof (CVP/SO) heute Freitag vor den Medien sagte. Die Vorlage geht auf eine parlamentarische Initiative von Konrad Graber (CVP/LU) zurück.

Ohne Änderungen angenommen

Die WAK nahm sie ohne Änderungen an, behält sich aber vor, nach der Stellungnahme des Bundesrates noch Korrekturen vorzunehmen. Das Ergebnis der Vernehmlassung sei «nicht gerade berauschend», räumte Bischof ein.

Die Kommission sei sich dessen bewusst. Es bestehe aber Handlungsbedarf. Die WAK wolle den Änderungen in der Arbeitswelt Rechnung tragen.

Fachpersonen mit Entscheidbefugnisse

Von den Neuerungen betroffen wären Arbeitnehmende mit einer Vorgesetztenfunktion sowie Fachpersonen, die über wesentliche Entscheidbefugnisse in ihrem Fachgebiet verfügen. Wie viele diese Kriterien erfüllen, ist umstritten.

Die Schätzungen gehen weit auseinander. Gemäss einer Auswertung der Schweizer Arbeitskräfteerhebung könnten 1,4 Millionen Personen oder bis zu 38 Prozent aller Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen betroffen sein.

Mehr als 45 Stunden pro Woche

Die Betroffenen könnte der Arbeitgeber künftig einem Jahresarbeitszeitmodell unterstellen. Damit fiele für sie die gesetzlich festgelegte wöchentliche Höchstarbeitszeit weg.

Im Jahresdurchschnitt dürften jedoch höchstens 45 Stunden pro Woche gearbeitet werden, und per Ende Jahr dürften maximal 170 Mehrstunden resultieren. Diese wären mit einem Zuschlag von 25 Prozent auszuzahlen oder im Folgejahr zu kompensieren.

Weniger Ruhezeit

Gelockert werden sollen auch die Bestimmungen zur Ruhezeit. Diese könnte mehrmals in der Woche bis auf neun Stunden herabgesetzt werden, sofern die Dauer von elf Stunden im Durchschnitt von vier Wochen eingehalten wird.

Heute beträgt die Höchstarbeitszeit je nach Branche 45 oder 50 Stunden. Für bestimmte Betriebe und Arbeitnehmende kann sie zeitweise um höchstens vier Stunden verlängert werden.

Die Ruhezeit kann heute einmal in der Woche von elf auf acht Stunden herabgesetzt werden, sofern die Dauer von elf Stunden im Durchschnitt von zwei Wochen eingehalten wird.

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