Im Schweizer Steuersystem solle es zu einem grundsätzlichen Wechsel kommen: Die Besteuerung des Eigenmietwerts soll auf Bundes- und Kantonsebene abgeschafft werden. Gleichzeitig sollen Investitionen in die eigene Liegenschaft nicht mehr von den Steuern abgezogen werden dürfen.
Das Problem steigender Wohnkosten bleibt in vielen Städten. Foto: Paul Zinken/dpa-Zentralbild/dpa
Das Problem steigender Wohnkosten bleibt in vielen Städten. Foto: Paul Zinken/dpa-Zentralbild/dpa - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Wirtschaftskommission des Ständerats (WAK-S) nahm die Arbeiten an ihrer Vorlage 2017 auf.
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Nun hat die Kommission die Vorlage mit 9 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung verabschiedet, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten.

Festgelegt wird der Eigenmietwert durch die zuständige kantonale Steuerbehörde. Diese berücksichtigt bei ihrer Schätzung Kriterien wie Wohnfläche, Lage, Baujahr sowie Bauweise. Grundsätzlich gilt, dass der Eigenmietwert mindestens 60 Prozent des Wertes betragen muss, den man erzielen könnte, würde man die Liegenschaft auf dem freien Markt vermieten. Dasselbe gilt für Zweitwohnungen, auch wenn diese nicht dauernd bewohnt werden.

Es wird erwartet, dass die Vorlage in der kommenden Herbstsession in den Ständerat kommt.

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