Strafanzeige gegen Walliser Staatsanwalt Arnold eingereicht
Das Wichtigste in Kürze
- Eingereicht hat die Anzeige der Präsident der SP Oberwallis, Gilbert Truffer.
Truffer bestätigte am Mittwoch auf Anfrage eine entsprechende Meldung der Süddeutschen Zeitung. Er sagte, in der Anzeige gehe es um den Verdacht der Anstiftung zu Amtsgeheimnisverletzung.
Am Montag habe er die Anzeige bei der Generalstaatsanwaltschaft in Bern eingereicht, weil es um Treffen gehe, welche in Bern stattgefunden hätten. Er handle als Walliser Grossrat und finde, im Oberwallis unterschätze man die Rolle von Staatsanwalt Arnold in der ganzen Affäre.
Wie Michael Lauber im November 2018 vor den Medien sagte, übermittelte seinerzeit Arnold dem Informationschef der Bundesanwaltschaft Infantinos Wunsch nach einem Treffen mit Lauber. Dies nach der Wahl des Wallisers Gianni Infantino zum neuen Präsidenten des Weltfussballverbandes.
Am ersten Treffen zwischen Infantino und Lauber nahm laut letzterem auch Arnold teil. Die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft hat im März 2020 geschrieben, mit der Zulassung der Teilnahme von Arnold an Treffen mit der Fifa habe Lauber die Möglichkeit geschaffen, dass das Amtsgeheimnis durch ihn, den Bundesanwalt, verletzt werde.
Rinaldo Arnold sagte am Mittwoch auf Anfrage, er nehme die Anzeige zur Kenntnis. Er wies darauf hin, dass ein ausserordentlicher Staatsanwalt des Kantons Wallis vor einem Jahr ein Strafverfahren im Zusammenhang mit der Affäre Lauber gegen ihn einstellte. Damals ging es um den Vorwurf der Vorteilsannahme, eventuell der passiven Bestechung von Seiten der Fifa.
Die bisher bekannten drei Strafanzeigen in der Affäre Lauber-Infantino hat die Generalstaatsanwaltschaft des Kantons Bern kürzlich der Bundesversammlung zugestellt. Zwei richteten sich gegen Lauber, eine gegen Infantino.
In den Anzeigen gegen Lauber geht es unter anderem um den Vorwurf der Begünstigung, in jener gegen Infantino um angebliche Anstiftung zu Amtsmissbrauch, Amtsgeheimnisverletzung und Begünstigung.
Vor ein paar Tagen forderten die Präsidien von National- und Ständerat die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft auf, in dieser Angelegenheit eine ausserordentliche Bundesanwältin oder einen ausserordentlichen Bundesanwalt zu ernennen.
Aufgabe dieser Person werde es sein, die Anzeigen zu prüfen und zu entscheiden, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung einer Strafuntersuchung gegeben sei.