Strafbefehl gegen Tochter von Kameruns Präsident in Genf
Die Tochter des kamerunischen Präsidenten wird der Verleumdung einer berühmten Sängerin schuldig gesprochen.

Die Genfer Staatsanwaltschaft hat die Tochter des kamerunischen Präsidenten Paul Biya der Verleumdung, üblen Nachrede und Beleidigung einer berühmten kamerunischen Sängerin für schuldig befunden. Der auf den 13. März datierte und von Generalstaatsanwalt Olivier Jornot unterzeichnete Strafbefehl ist noch nicht rechtskräftig.
Brenda Biya wird zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 200 Franken, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird, sowie zu einer Busse von 2400 Franken verurteilt. Der Strafbefehl, den Keystone-SDA am Donnerstag einsehen konnte, wurde vom Onlineportal «Gotham City» enthüllt.
Eine Fehde entbrennt
Die Tochter des kamerunischen Präsidenten kann bis zum 27. März noch Einspruch gegen den Strafbefehl erheben. Wenn sie Einspruch erhebt, wird es zu einer öffentlichen Gerichtsverhandlung kommen. Der Anwalt der Angeklagten antwortete auf eine diesbezügliche Anfrage nicht.
Der Fall geht auf das Jahr 2021 zurück. Laut Strafbefehl beschuldigte die Tochter von Paul Biya die Sängerin Dencia in sozialen Netzwerken, eine «Betrügerin» und eine «Identitätsdiebin» zu sein. Anschliessend bezeichnete sie sie als «Drogendealerin», «kleine kokainabhängige Hure» und beschuldigte sie, Produkte zu verkaufen, die von den US-Behörden nicht zugelassen sind.
Beweise durch Social Media
Die Sängerin Dencia, die auch als «afrikanische Lady Gaga» bezeichnet wird, reichte im Oktober 2021 Klage ein. Die Genfer Staatsanwaltschaft musste unter anderem nachweisen, dass sich Brenda Biya tatsächlich in Genf aufhielt, als die Nachrichten in den sozialen Netzwerken gepostet wurden.
Die Staatsanwaltschaft stützte sich dabei auf Nachrichten, die auf Snapchat gepostet wurden. Wonach Biya im Genfer Hotel Intercontinental ganzjährig gebuchte Zimmer zugewiesen worden waren.