Strafe für Luzerner Taxifahrer nach Vergewaltigung leicht reduziert
Das Luzerner Kantonsgericht hat die Strafe für einen Taxifahrer leicht reduziert, der sich an mehreren jungen Frauen vergriffen hatte. Der 46-Jährige erhielt in zweiter Instanz eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Kriminalgericht hatte den Taxifahrer im vergangenen Jahr, wie von der Staatsanwaltschaft beantragt, noch zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt.
Es legte dem Pakistani Vergewaltigung, fünffache sexuelle Nötigung, dreifache Entführung und versuchte schweren Körperverletzung zur Last.
Das Kantonsgericht, dessen Urteil am Donnerstag erst im Dispositiv und somit nicht rechtskräftig vorlag, kam zu einer leicht milderen Einschätzung. Unbestritten blieb die Vergewaltigung aus dem Jahre 2016.
Die vergewaltigte Taxikundin, eine 18-jährige australische Austauschstudentin, war das letzte Opfer des Beschuldigten. Zwei Monate später wurde der Taxifahrer festgenommen und dank DNS-Tests der anderen Taten überführt.
Anders als die Vorinstanz erachtete das Kantonsgericht einen der Fälle nicht als sexuelle Nötigung sondern als sexuelle Belästigung und sprach ihn in zwei weiteren Fällen frei.
Er berührte die Opfer, die auf dem Beifahrersitz sassen, an Brust, Beinen und Unterleib, teilweise auch unter der Wäsche. Auch habe sich der Beschuldigte nur in zwei Fällen der Entführung schuldig gemacht, weil er von der Route abwich.
Weil der Mann HIV-positiv ist, machte er sich zudem gegenüber dem Vergewaltigungsopfer und seiner Gattin, die nichts von der Infektion wusste, der versuchten schweren Körperverletzung schuldig. Angesteckt wurden die beiden Frauen nicht.
Die Opfer des Taxifahrers waren junge, alkoholisierte Frauen, die nachts mit dem Taxi nach Hause fahren wollten. Zur Last gelegt wurden ihm Fälle aus den Jahren 2010, 2012 und 2016.
Der Beschuldigte muss eine Busse über 500 Franken bezahlen und Verfahrenskosten von über 57'000 Franken, dazu kommen Verteidigungskosten von über 20'000 Franken. Das Gericht untersagt dem Mann für die Dauer von fünf Jahren, in irgendeiner Form Taxifahrten anzubieten oder durchzuführen.