Nach dem Tod einer Frau bei der Freiburger Kriminalpolizei wurde das Verfahren eingestellt, da die Tragödie auf unglückliche Umstände zurückzuführen sei.
Kantonspolizei Freiburg
Nach dem Tod einer Frau in den Räumlichkeiten der Freiburger Kriminalpolizei wurde das Verfahren eingestellt. (Archivbild) - Keystone

Nach dem Tod einer thailändischen Frau in den Einvernahmeräumen der Freiburger Kriminalpolizei hat die Staatsanwaltschaft das Strafverfahren eingestellt. Die Tragödie sei eine Verkettung unglücklicher Umstände, die keinen bestimmten Personen zugeschrieben werden könnten.

Die Frau war am Vortag zusammen mit ihrem Freund wegen Verdachts auf Menschenhandel und Förderung der Prostitution festgenommen worden. Am Morgen wurde sie in den Einvernahmeraum gebracht, wo sie rund fünf Stunden später einvernommen werden sollte.

Entgegen der Vorschriften trug die Frau ihre Schuhe an den Füssen. Sie habe sich mit einem Schnürsenkel «halb erhängt», schreibt die Staatsanwaltschaft in einer Mitteilung vom Donnerstag. Der Raum war nicht videoüberwacht.

Keine Anklage wegen fahrlässiger Schuhwahl

Im Rahmen der Untersuchung habe nicht festgestellt werden können, wer für die Fahrlässigkeit verantwortlich war, dass die Frau noch Schuhe mit Schnürsenkeln trug. Es liege kein Beweismaterial vor, weshalb eine Anklage wenig sinnvoll wäre, kommt die Staatsanwaltschaft zum Schluss.

Wie oft Sichtkontrollen der in Einvernahmeräumen untergebrachten Personen vorgenommen werden, hängt laut Staatsanwaltschaft vom psychologischen Zustand der Betroffenen ab. Bei der Thailänderin habe es keine Anzeichen für suizidales Verhalten gegeben. Die Festnahme des Paares habe an jenem Septembertag 2022 rasch erfolgen müssen, weil sich die beiden ins Ausland absetzen wollten.

Am Tag der Einvernahme gab es viele Gefangenentransporte und zahlreiche Befragungen, namentlich auch von Opfern in diesem Fall. Da diese Personen nur Thai sprachen, musste zuerst eine Dolmetscherin gefunden werden. Dies führte letztlich zu Wartezeiten und auch zu einer geringeren Verfügbarkeit der Inspektoren für Sichtkontrollen. Die Einstellung des Strafverfahrens kann beim Kantonsgericht noch angefochten werden.

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