Die rund 650 Wegweisungen im Zusammenhang mit den Oster-Krawallen in St. Gallen vom vergangenen April haben für die St. Galler Stadtpolizei ein Nachspiel.
Randalierer beim St. Galler Bahnhofplatz am Karfreitag, 2. April. Nach dem Krawallen wies die Polizei am Ostersonntag rund 650 Personen weg - teilweise zu Unrecht. Dies hat für die Stadtpolizei ein juristisches Nachspiel.
Randalierer beim St. Galler Bahnhofplatz am Karfreitag, 2. April. Nach dem Krawallen wies die Polizei am Ostersonntag rund 650 Personen weg - teilweise zu Unrecht. Dies hat für die Stadtpolizei ein juristisches Nachspiel. - sda - KEYSTONE

Das Wichtigste in Kürze

  • Am Osterwochenende wurden 650 Personen in St. Gallen weggewiesen.
  • Die Anklagekammer hat die Ermächtigung zu einem Strafverfahren gegeben.
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Die rund 650 Wegweisungen im Zusammenhang mit den Oster-Krawallen in St. Gallen vom vergangenen April haben für die St. Galler Stadtpolizei ein juristisches Nachspiel. Die Anklagekammer hat die Ermächtigung zu einem Strafverfahren gegeben.

Gemäss dem am Dienstag publizierten Entscheid geht es um die Anzeige eines jungen Mannes, der sich am Ostersonntag in einem Lokal im St. Galler Stadtzentrum aufhielt. Er sei weder als Teilnehmer noch als Schaulustiger an Kundegebungen beteiligt gewesen und habe auch nicht den Eindruck gemacht, sich beteiligen zu wollen, heisst es.

Polizei griff Ostermontag rigoros durch

Nach den gewalttätigen Ausschreitungen vom Karfreitag griff die Polizei am Ostersonntag rigoros durch, um weitere Krawalle zu verhindern. Gemäss dem Kläger wurde das Lokal von zahlreichen Polizisten in Vollmontur umstellt. Die Polizei habe die Gäste ohne jegliche Erklärung zu einem Kontrollpunkt gebracht.

Dort habe er ein Blatt ausfüllen und unterschreiben müssen. Als er die Unterschrift verweigerte, habe ihm die Polizei eine Verhaftung angedroht und gesagt, er solle «die Klappe halten». Gegen seinen Willen wurde der junge Mann fotografiert. Dann habe er eine Wegweisung aus der Stadt für 30 Tage erhalten.

Trotz wiederholter Nachfrage des Klägers hätten ihm die Polizisten keine Rechtsgrundlage für ihr Vorgehen genannt. Der Kläger sprach in der Folge bei der Stadtpolizei vor und beschwerte sich. Darauf hob die Polizei am 9. April per E-Mail die Wegweisung auf.

In seiner Anzeige wirft der Mann den namentlich nicht bekannten Polizisten vor, sie hätten ihn genötigt, falsch beschuldigt und sich amtsmissbräuchlich und anmassend verhalten. Laut Anklagekammer ist im Strafverfahren «insbesondere der Vorwurf des Amtsmissbrauchs näher zu prüfen».

Wegweisungen wirkten «wenig differenziert»

Zu den Wegweisungen äussert sich die Anklagekammer kritisch: Die hohe Zahl von 650 Wegweisungen wirke «wenig differenziert und könnte als Hinweis auf bewusste reihenweise und ohne begründeten Verdacht erfolgte und damit möglicherweise rechtswidrige Wegweisungen verstanden werden». Die angezeigten Polizisten könnten den Tatbestand des Amtsmissbrauchs erfüllt haben.

Dies soll nun im Strafverfahren gründlich und sorgfältig geprüft werden. Die Ermächtigung bedeute aber keine Vorverurteilung der betroffenen Beamten oder Behördenmitglieder. Es gelte die Unschuldsvermutung, heisst es.

Ergibt das Strafverfahren Hinweise auf konkrete Personen, so braucht es ein zweites Ermächtigungsgesuch bei der Anklagekammer. «Andernfalls wird die Staatsanwaltschaft das Strafverfahren gegen Unbekannt einzustellen haben.»

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