Stadt Basel

Strafverfahren nach Chemieunfall bei Cabb eingestellt

Keystone-SDA
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Basel,

Die Baselbieter Staatsanwaltschaft hat das Verfahren nach dem Chemieunfall bei Cabb eingestellt, da die Ursache nicht mehr nachgewiesen werden kann.

Chemieunfall
Die Baselbieter Staatsanwaltschaft hat das Verfahren zum Chemieunfall bei Cabb eingestellt, weil die Ursache nicht mehr festgestellt werden kann. (Symbolbild) - Schaffhauser Poliei

Die Baselbieter Staatsanwaltschaft hat das Strafverfahren gegen eine unbekannte Täterschaft nach dem Chemieunfall bei der Firma Cabb in Schweizerhalle BL vom vergangenen April eingestellt. Nach Angaben der Behörde kann die Ursache wegen zu grosser Schäden nicht mehr nachgewiesen werden.

Der für den Stoffaustritt verantwortliche Balgkompensator sei bei der Havarie so stark beschädigt worden, dass die Ursache für die Lecklage trotz umfassender Untersuchungen nicht mehr nachvollziehbar sei, teilte die Staatsanwaltschaft am Dienstag mit. Ein strafrechtlich relevantes Verschulden habe somit nicht nachgewiesen werden können, weshalb das Strafverfahren rechtskräftig eingestellt worden sei.

Am 26. April war es am Standort Schweizerhalle der Cabb zu einem Austritt von Acetylchlorid (Essigsäure) gekommen. Dabei handelt es sich um eine Flüssigkeit, die gemäss Cabb als Zwischenprodukt verwendet wird. Es bildete sich eine Wolke, die durch einen Notkamin entwich und für Geruchsbelästigung sorgte. Die Polizei wies daher die Bevölkerung vorsorglich an, die Fenster zu schliessen.

Keine Verletzten bei Vorfall

Bei diesem Vorfall wurden keine Menschen verletzt. Die Feuerwehr behob diese Havarie noch in der gleichen Nacht. Die Baselbieter Staatsanwaltschaft eröffnete danach ein Strafverfahren gegen Unbekannt.

Die Chemiefirma Cabb sorgte in den vergangenen Jahren immer wieder für Unfallmeldungen, die zum Teil Verletzte und in einem Fall sogar ein Todesopfer zur Folge hatten. Letztes geschah nach einem Unfall im Juli 2014.

Ein Angestellter von der Firma wurde 2019 vom Strafgericht Baselland der fahrlässigen Tötung schuldig gesprochen. Der Abteilungsleiter wurde in erster Instanz freigesprochen, vom Kantonsgericht Baselland aber schliesslich für mitschuldig befunden.

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