Strafverfolger dürfen DNA-Profile ab August eingehender auswerten

Keystone-SDA
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Bern,

Straftaten können ab dem 1. August effektiver aufgeklärt werden. Dafür sorgt eine Verordnungsanpassung, die eine detaillierte DNA-Auslese befürwortet.

Nationalrat DNA
Bundesrätin Karin Keller-Sutter spricht zum DNA-Profil-Gesetz, an der Sondersession des Nationalrats. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • In der Schweiz können bald DNA-Profile besser erstellt werden.
  • Dafür sorgt ein verändertes DNA-Profil-Gesetz.
  • Es soll ab dem 1. August in Kraft treten.

Zur Klärung von Straftaten können Ermittlerinnen und Ermittler in der Schweiz ab dem 1. August mehr Informationen aus DNA-Spuren herauslesen. Der Bundesrat hat entschieden, das revidierte DNA-Profil-Gesetz auf diesen Termin hin in Kraft zu setzen.

Gleichzeitig treten die entsprechenden Verordnungsanpassungen in Kraft, wie die Landesregierung anlässlich ihrer Sitzung am Freitag mitteilte.

Das Parlament hatte die Gesetzesrevision in der Wintersession 2021 gutgeheissen. Wichtigste Neuerung ist die Phänotypisierung: Neu dürfen aus DNA-Spuren, etwa Haaren oder Hautpartikeln, auch Merkmale wie die Haar- und Augenfarbe bestimmt werden. Bislang liess das Gesetz nur die Bestimmung des Geschlechts zu.

DNA-Profil
Ein Wissenschaftler untersucht ein DNA-Profil. (Symbolbild) - Keystone

Die Anwendung der Phänotypisierung ist nur bei schweren Straftaten erlaubt. Es gilt ein abschliessender Deliktkatalog. Dieser umfasst schwere Delikte gegen Leib und Leben und gegen die sexuelle Integrität sowie Völkerrechtsverbrechen. Um eine Phänotypisierung vorzunehmen, braucht die Polizei eine Anordnung einer Staatsanwaltschaft.

Der Deliktkatalog gilt auch für den sogenannten Suchlauf nach dem Verwandtschaftsbezug. Damit können Ermittler neu abklären, ob sich in der DNA-Profil-Datenbank ein Profil befindet, das bereits gefundenen Spuren ähnlich ist.

Albert Vitali sorgte für Gesetzesänderung

Die Gesetzesänderung geht auf eine Motion des 2020 verstorbenen Nationalrates Albert Vitali (FDP/LU) zurück. Vitali hatte den Vorstoss nach der Vergewaltigung einer jungen Frau in Emmen LU im Juli 2015 eingereicht. Im Rahmen der Ermittlungen wurde eine Massen-DNA-Probe bei über 370 Männern durchgeführt.

Am Tatort wurde die mutmassliche DNA des Täters sichergestellt. Doch die Ermittler durften mangels gesetzlicher Grundlagen nicht auf die vollständigen genetischen Informationen zugreifen. Die Frau, die beim Überfall vom Velo gerissen wurde, erlitt schwerste Verletzungen.

Kommentare

User #4272 (nicht angemeldet)

Super. Da wird hoffentlich der Vergewaltiger von Emmen gefasst! Dann geht es hoffentlich den Vergewaltigern und anderen schweren Verbrecher die nie gefasst wurden und von denen man die DNA hat an den Kragen. Und ich hoffe sehr dass die Richter dann eine gerecht Strafe verhängen.

User #6090 (nicht angemeldet)

Und bei der Verhandlung wird ihm/ihr/es, mitgeteilt, das er/sie/es Krebs hat...

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