Strengere Höchstwerte für viele Pflanzenmittelrückstände

Keystone-SDA
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Bern,

Die Höchstwerte für erlaubten Rückstände von Pflanzenschutzmitteln wird in Zukunft gesenkt. Mehr als 5000 Höchstwerte werden durch den Bund angepasst.

Pflanzenschutzmittel
Pflanzenschutzmittel wird auf einem Feld verteilt. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Höchstwerte für Rückstände von Pflanzenschutzmitteln werden angepasst.
  • Sie werden in Zukunft tiefer sein.
  • Der Bund passt insgesamt mehr als 5000 Werte an.

Die Mehrheit der Höchstwerte für erlaubte Rückstände von Pflanzenschutzmitteln wird künftig weniger hoch sein als bisher. Der Bund passt mehr als 5000 Höchstwerte den Normen der EU an. Insgesamt aktualisiert die Schweiz fünf Verordnungen des Lebensmittelrechtes.

Mit den Anpassungen will der Bund einen wirksamen Gesundheits- und Täuschungsschutz sicherstellen, der dem Niveau der Nachbarländer entspricht. Dies teilte das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) am Freitag mit. Damit sollen insbesondere allfällige Handelshemmnisse umschifft werden.

Pestizide
Synthetische Pflanzenschutzmittel können die Gesundheit gefährden und die Umwelt belasten. Die Pestizid-Initiative soll den Einsatz künftig verbieten. - keystone

In den meisten Fällen bedeutet die Harmonisierung der mehr als 5000 Höchstwerte für Rückstände von Pflanzenschutzmitteln. Dies ist gemäss den Angaben «eine Senkung der heute gültigen Höchstwerte».

So liegt etwa der zulässige Höchstwert für den im Kartoffelanbau verwendeten Wirkstoff Pencycuron neu bei 0,02 Milligramm pro Kilogramm (mg/kg). Bisher waren es 0,1 mg/kg. Der Wirkstoff in Saatbeizmitteln verhindert Pilzbefall.

Saatbeizmittel verhindert Pilzbefall

Weiter hat das BLV im Rahmen der Aktualisierung 20 Enzyme in die Verordnung über gentechnisch veränderte Lebensmittel (VGVL) aufgenommen. So hiess es weiter. Diese Stoffe sind in der EU zugelassen.

Viele dieser Enzyme werden mit Hilfe von gentechnisch veränderten Mikroorganismen hergestellt. Sie sorgen zum Beispiel dafür, dass bei der Produktion von Brot Stärke abgebaut wird, so dass das Brot knuspriger wird.

Inkraftgesetzt werden die insgesamt fünf aktualisierten Verordnungen am 15. Oktober respektive am 1. November 2022.

Für ein weiteres lebensmittelrechtliches Verordnungspaket läuft seit dem 30. September eine Vernehmlassung. Dabei geht es namentlich um die Deklaration von Backwaren und Allergenen.

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