Studenten wollen gegen Uni vor Gericht
Das Wichtigste in Kürze
- Eine Professorin der Universität Bern stellte eine alte Prüfung samt Lösung als Übung online.
- Dumm nur: Den gleichen Fall benutzte die Professorin auch für die aktuelle Prüfung.
- Die Prüfung wurde für ungültig erklärt und wiederholt.
- Sieben Studenten machten Rekurs.
- Heute hat die Rekurskommission der Uni deren ersten Entscheid bestätigt. Nun wollen die Studenten vor Gericht.
2017 sassen die Jus-Studenten der Uni Bern vor einer Prüfung, die einigen bekannt vorkam: Der gleiche Fall war bereits 2013 als Prüfung benutzt worden. Später hatte die Dozentin den Fall inklusive Lösungsraster zu Übungszwecken online gestellt (Nau berichtete). Gelackmeiert war, wer nicht die alte Prüfung auswendig, sondern ganz normal den Prüfungsstoff gelernt hatte. Die Prüfung wurde wiederholt. Eine neue Gruppe Gelackmeierter entstand: Jene, die in der ersten Prüfung besser abgeschnitten hatten, als in der zweiten. Sieben Studenten legten Rekurs ein.
Prüfung war «nicht
valide»
Heute kam die Rekurskommission
der Uni Bern zu ihrem Verdikt: Das Nichtbewerten und Wiederholen der Prüfung
war rechtmässig. Da zumindest ein Teil der Studenten die Lösung der Prüfung
gekannt habe, konnte mit ihr nur die Fähigkeit dieser Studenten zum Auswendiglernen, nicht aber ihre Kenntnisse und Fähigkeiten im Schuldbetreibungs- und Konkursrecht geprüft werden. Mit den Worten der
Uni: «Die erste Prüfung war nicht valide.»
Studis wollen vor Verwaltungsgericht
Doch so leicht geben sich die Jus-Studenten nicht geschlagen:
«Wir prüfen aktuell, ob
wir den Entscheid vor das Verwaltungsgericht des Kanton Bern weiterziehen werden», sagt
Tobias Vögeli, Vorstandmitglied der SUB. «Die Rekurskommission ist nur auf jene
Punkte eingegangen, die für ihre Argumentation günstig sind. Das geht nicht.»
Berücksichtigt wurde nur jene Gruppe der Studenten, die die alte Prüfung
zum Lernen benutzt hat. «In diesem Fall kann man eher sagen, die Prüfung sei nicht valide - es bleibt aber
streitig. Es
gibt aber noch eine zweite Gruppe, und zwar jene, die ohne die alte Prüfung
gelernt haben. Für sie war die Prüfung definitiv valide.»
Alles unfair
Dass die Situation aber genau für diese Gruppe sehr unfair war,
bestätigt der Student. «unfair wurde es aber erst aufgrund eines Fehlers der Dozentin. Es
ist ebenso unfair, dass unschuldige Studierenden die leidtragenden sind.», meint er.
Von einem allfälligen Gang vor das Verwaltungsgericht verspricht Vögeli sich,
dass die Rekurskommission den Fall erneut aufrollt.
«Optimalerweise wird bei diesen sieben, die
Rekurs eingelegt haben, dann die Note der ersten Prüfung gezählt, nicht jene
der zweiten.»