Studie zeigt: Einfachere Einbürgerung mit Hochschulabschluss
Die Schweiz vergibt ihren Pass lieber an Menschen mit Hochschulabschluss. Schlecht situierte Personen haben es aber besonders schwer, kritisiert eine Studie.
Das Wichtigste in Kürze
- Eine Schweizer Studie untersucht die Auswirkungen des neuen Bürgerrechtsgesetzes.
- Das Ergebnis: Menschen mit Hochschulabschluss werden nun deutlich häufiger eingebürgert.
- Das Gesetz müsse sich von Grund auf ändern, schreiben die Autorinnen und Autoren.
Hochqualifizierte Menschen sind seit der Einführung des neuen Bürgerrechtsgesetzes 2018 markant öfters eingebürgert worden. Die Zahl der Eingebürgerten mit geringer Qualifikation ist hingegen zurückgegangen. Das zeigt eine Studie der Universitäten Genf, Neuenburg und Basel.
Im Untersuchungszeitraum verfügte nach altem Einbürgerungsrecht rund ein Drittel der Eingebürgerten über einen Hochschulabschluss. Nach neuem Recht sind es nahezu zwei Drittel. Dies teilte die Eidgenössische Migrationskommission (EKM), welche die Studie in Auftrag gab, heute mit. Der Anteil von Menschen, die über keine weiterführende Ausbildung verfügten, sank von 23,8 auf 8,5 Prozent.
Laut Studie sind die Zahlen eine Folge der deutlich restriktiveren gesetzlichen Vorgaben. Diese wurden 2018 mit dem neuen Bürgerrechtsgesetz für die Einbürgerung eingeführt. Im Verfahren sind nur noch Menschen zugelassen, die seit mindestens zehn Jahren in der Schweiz leben und eine Niederlassungsbewilligung besitzen. Zudem müssen Gesuchsstellende die neu eingeführten Integrationskriterien erfüllen.
Besonders hohe Hürden bilden dabei die Sprachkenntnisse und die wirtschaftliche Unabhängigkeit. Für weniger qualifizierte und schlecht situierte Menschen sei es schwieriger, sich die erforderlichen schriftlichen und mündlichen Sprachkenntnisse anzueignen. Bei ihnen sei auch das Risiko höher, dass sie Sozialhilfe beziehen müssen, so die Studie.
Kantone erhöhen Anforderungen
Die Ergebnisse der EKM-Studie sind andererseits auch eine Konsequenz der Handlungsspielräume der Kantone. Gemäss Studie bestehen in den Kantonen grössere Unterschiede, was die Selektivität der Einbürgerungen betrifft.
Auf regulatorischer Ebene haben fünf Kantone die Anforderungen an die Sprachkenntnisse erhöht. Diese gehen über die bundesrechtlichen Anforderungen hinaus. Ein Drittel der Kantone hat die Vorgaben für die Rückerstattung von Sozialhilfeleistungen erhöht.
Auch Gemeinden erhalten bei der Umsetzung der rechtlichen Vorgaben sehr viel Autonomie. Nach kantonalem Recht prüfen die Einbürgerungsverantwortlichen in den Wohngemeinden, ob Gesuchsstellende integriert und mit den schweizerischen Lebensverhältnissen vertraut sind. Dies führe zu einer Privilegierung von hochqualifizierten und gut situierten Menschen, so die EKM.