Der Kanton Zug verlängert die Frist für den Bezug von Sozialhilfe vor der Einbürgerung auf fünf Jahre.
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Verlängerung der Frist für den Bezug von Sozialhilfe vor der Einbürgerung im Kanton Zug auf fünf Jahre. (Symbolbild) - keystone
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Im Kanton Zug sollen nur Personen den Schweizer Pass erhalten, die während mindestens fünf Jahren keine Sozialhilfe bezogen oder diese zurückbezahlt haben. Der Kantonsrat ist der Regierung gefolgt und hat die vom Bund vorgegebene Frist von drei Jahren verlängert.

Die Änderung des Bürgerrechtsgesetzes geht auf eine Motion der SVP zurück, die sogar eine Frist von zehn Jahren vorgesehen hatte. Der Kantonsrat überwies vor drei Jahren den Vorstoss aber nur teilweise und sprach sich damit für eine Frist von fünf statt zehn Jahren aus.

Kritik an Verlängerung der Sperrfrist

Die heutige Frist sei zu kurz, fanden Mitte, SVP, FDP und GLP am Donnerstag im Kantonsrat. Wer eingebürgert werden wolle, solle auf absehbare Zeit fähig sein, sich und seine Familie zu ernähren, sagte SVP-Sprecher Michael Riboni. Dafür reichten drei Jahre nicht.

SVP Baar
Michael Riboni ist SVP-Kantonsrat in Baar. - zVg

Mit der längeren Frist liegt Zug im Mittelfeld der Kantone. Auch Uri, Schwyz, Nidwalden, Basel-Landschaft und Thurgau sehen eine fünfjährige Zeitdauer ohne Sozialhilfe vor; Bern, Graubünden, Aargau und Tessin sogar eine von zehn Jahren. In den restlichen Kantonen gilt das bundesrechtliche Minimum von drei Jahren.

Gegen die Fristverlängerung waren die SP und die Alternative-die Grünen (ALG). Ihr Antrag, auf die Gesetzesrevision ganz zu verzichten, lehnte der Kantonsrat mit 53 zu 15 Stimmen ab.

Einbürgerungsrecht

Andreas Lustenberger (ALG) sagte, die Schweiz habe eines der strengsten Einbürgerungsrechte der Welt. Die Verlängerung der Sperrfrist sei willkürlich, denn der Bezug oder Nichtbezug von Sozialhilfe sage nichts über die Integration aus. Zudem bestehe die Gefahr, dass Ausländer in Armut lebten und keine Sozialhilfe beziehen, weil diese sich nachteilig auswirken könnte.

Die finanziellen Verhältnisse der Eltern sind auch für Minderjährige, die ein eigenständiges Einbürgerungsgesuch stellen, massgebend. Dies kritisierte nicht nur Linke, sondern auch GLP, welche Vorlage sonst unterstützte.

Sprachniveau als Hürde

Die Sozialhilfe der Eltern sollte für Bewerber ab 16 Jahren nicht standardmässig auf Kinder abfärben, sagte GLP-Sprecher Reto Vogel. ALG-Sprecher Lustenberger sprach von einer diskriminierenden Sippenhaftung. Er wies darauf hin, dass das Gesetz bei Minderjährigen eigentlich grundsätzlich bevorzugen möchte.

Diese Verschärfung ging auch Anna Bieri (Mitte) zu weit. Sie beantragte, dass aktuelle Situation und Zukunftsaussichten des minderjährigen Gesuchstellers zu berücksichtigen seien. Der Rat folgte Bieri aber mit 41 zu 30 Stimmen nicht.

Kritik äusserte die Linke ferner daran, dass neu Kinder von neun bis 16 Jahren kein eigenständiges Einbürgerungsgesuch mehr stellen können. Bislang konnten sie dies via ihrer Eltern tun. Das Kind solle reif sein und wissen, was es beantrage, begründete Regierungsrat Andreas Hostettler (FDP) die neue Regel.

Endgültige Entscheidung steht noch aus

Der Kantonsrat setzte mit der Gesetzesanpassung noch eine weitere SVP-Motion um. Dabei ging es um die Sprachkenntnisse der Gesuchsteller. Demnach müssen sie neu schriftlich über das Niveau B2 und mündlich über das Nivea B1 verfügen.

SVP-Sprecher Riboni sagte, mit dem heute verlangten Sprachniveau seien Eingebürgerten nicht fähig, eine Zeitung zu lesen. Das Recht mitzubestimmen, dürfe nicht an Bildung gekoppelt sein, hielt Michaela Schuler(SP)entgegen.

Der Kantonsrat führte am Donnerstag die erste Lesung durch. Die Schlussabstimmung wird erst nach der zweiten Lesung durchgeführt.

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