Swiss Retail Federation reicht Beschwerde gegen Temu Schweiz ein

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Bern,

Der Branchenverband Swiss Retail Federation geht gegen die chinesische Billig-Online-Plattform Temu vor.

Temu
Die chinesischen Einkaufsplattform Temu lockt mit günstigen Angeboten und spielerischen Elementen. - dpa

In der Schweiz wächst der Widerstand im Detailhandel gegen die chinesische Billig-Online-Plattform Temu. Nun hat der Branchenverband Swiss Retail Federation beim Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) eine Beschwerde gegen Temu Schweiz eingereicht.

«Es besteht erheblicher Verdacht auf widerrechtliches Werben mit Prozentrabatten und durchgestrichenen Preisen sowie wiederholtes Werben mit Angeboten unter Einstandspreisen sowie Irreführung über die Verfügbarkeit der Angebote», sagte Verbandsdirektorin Dagmar Jenni auf Anfrage von AWP. Darum habe man gegen den Billig-Onlinehändler wegen unlauterer Geschäftspraktiken Beschwerde eingereicht.

Zuerst hatten die Tamedia-Zeitungen darüber berichtet. Ihnen gegenüber führt die Swiss Retail Federation aus, dass auf der Website und in der App von Temu «selbst neue Angebote in der Regel mit dem Vermerk fast ausverkauft oder mit Restmengenangaben wie nur 5 übrig etc. versehen sind».

Temus Praktiken hinterfragt

Temu müsse jedoch nachweisen können, dass diese Angaben richtig seien. Laut Tamedia liegt ein Rechtsgutachten vor, auf das sich der Verband bei der Beschwerde bezieht.

Der Beschwerde hätten sich mit ASMAS Sportfachhandel Schweiz, Spielwaren Verband Schweiz SVS, Swiss Textiles, Handel Schweiz, Schweizerisches Konsumentenforum kf, Verband Schweizer Papeterien VSP sowie Verband Schweizer Spielwarendetaillisten VSSD zahlreiche weitere Organisationen und Verbände angeschlossen, sagte Jenni.

Es bestehe «ein allgemeines öffentliches Interesse, sowohl von Seiten der Konsumentinnen und Konsumenten als auch der Mitbewerber in der Schweiz, dass das Seco zügig analog zu den Behörden im Ausland Abklärungen darüber trifft, ob Temu die Regeln des fairen Wettbewerbs gemäss dem Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb sowie die Vorgaben an das Werben mit Rabatten gemäss Preisbekanntgabeverordnung einhält», so Jenni weiter.

Sollte dies nicht der Fall sein, erwarte der Verband, dass die Behörde «die entsprechenden Regelungen und Strafbestimmungen gemäss den genannten Gesetzestexten gegen Temu durchsetzt».

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Kommentare

Im Fall

Temu öffnete den Schweizer Konsumenten den Augen. Jetzt sieht man durch Vergleiche, wie viel Marge es auf den gleichen Produkten gibt und wie der Konsument mal wieder abgezockt wird.

User #2408 (nicht angemeldet)

Was ich halt schlimme finde, die Qualitätskontrolle wird durch Temu übergangen. Vorallem Kinderspielzeuge beinhalten so wieder viele Giftstoffe. DAS finde ich schlimm. Ob jetzt Migros, Aldi oder welche Geschäfte auch immer, das meiste kommt ja eh aus Asien. Doch zumindest kommen so keine Giftstoffe in Kindermünder ! Die Arbeitsbedingungen sind eh auch katastrophal...

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