Swisscom ändert AGBs: Preiserhöhung aufgrund von Teuerungen möglich
Die Swisscom ermöglicht eine einmalige Preiserhöhung pro Jahr ohne vorzeitige Vertragskündigung. Der Verbraucherschutz befürchtet eine Preisspirale.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Swisscom ändert ihre AGB, um ihre Preise aufgrund von Teuerungen anpassen zu dürfen.
- Die Abo-Gebühr könnte sich ohne vorzeitige Vertragskündigungsmöglichkeit jährlich erhöhen.
- Der Konsumentenschutz kritisiert dies scharf und befürchtet eine Preisspirale.
Die Swisscom plant, ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zum 1. Juni zu ändern, um ihre Preise aufgrund von Teuerungen anpassen zu dürfen. Der Konsumentenschutz (SKS) kritisiert das scharf. Er befürchtet eine Preisspirale, da Telekommunikationsdienstleistungen im Landesindex für Konsumentenpreise (LIK) enthalten sind.
«Dann steigt der LIK, worauf die Swisscom die Preise noch mehr erhöhen kann. Das gibt eine Spirale nach oben», so SKS-Geschäftsleiterin Sara Stalder im Gespräch mit «20 Minuten».
Swisscom könnte einmal im Jahr die Preise erhöhen
Dass das Unternehmen über die Änderungen informiert, könnte es schwierig machen, später dagegen zu klagen. Der Anbieter plane aktuell keine Preiserhöhung, die AGB-Änderung diene lediglich als Vorsichtsmassnahme. Allerdings ermöglicht die neue Klausel eine einmalige Preiserhöhung pro Jahr ohne vorzeitige Vertragskündigung. Andere Anbieter wie Salt und Sunrise haben ähnliche Klauseln in ihren AGBs.
Die Verbraucherschutzorganisation appelliert an das Unternehmen, die AGB-Klausel zu streichen. Die SKS befürchtet auch, dass andere Firmen dem Beispiel folgen könnten.