Swisscom unterliegt vor Bundesverwaltungsgericht gegen Sunrise
Nach der Comcom hat auch das Bundesverwaltungsgericht gegen die Swisscom entschieden. Sunrise zeigt sich zufrieden mit dem Urteil.
Das Wichtigste in Kürze
- Sunrise hat sich mit dem Vorschlag der WACC-Verzinsung durchsetzen können.
- Auch das Bundesverwaltungsgericht hat gegen die Swisscom entschieden.
- Der Fall kann nicht beim Bundesgericht angefochten werden – er ist endgültig.
Die Swisscom hat eine weitere juristische Niederlage erlitten. Das Bundesverwaltungsgericht hat sich im Streit um Zinszahlungen zugunsten von Sunrise ausgesprochen.
Der zweitgrösste Schweizer Telekomkonzern hatte die Methode beanstandet, wie die Swisscom Rückforderungen von überhöhten Preisen beim Zugang zum Swisscom-Kupfernetz verzinst. Die Swisscom wollte die Rückforderungen auf Basis eines Referenzsatzes, nämlich des 12-Monats-Franken-Liborsatzes, plus einen Zuschlag von 1,3 Prozent verzinsen.
Dieses Zinsmodell wurde jahrelang angewendet, bis Sunrise im April 2019 eine neue Zinsregelung forderte. Diese orientiert sich an den gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten (Weighted Average Cost of Capital WACC). Denn eine Verzinsung von Rückforderungen auf Basis des Referenzzinssatzes Libor habe dazu geführt, dass wegen der negativen Zinsen in den letzten Jahren Rückforderungen praktisch nicht verzinst worden seien, argumentierte Sunrise.
Comcom entscheidet zugunsten von Sunrise
Weil sich die beiden Telekomkonzerne nicht einigen konnten, gelangte Sunrise an die Eidgenössische Kommunikationskommission (Comcom). Der Regulator der Telekombranche entschied sich in einer Verfügung zugunsten von Sunrise. Die Swisscom zog den Fall ans Bundesverwaltungsgericht weiter.
Dieses wies die Beschwerde der Swisscom ab, wie aus dem Urteil hervorgeht, das am (heutigen) Mittwoch veröffentlicht wurde: «Zusammenfassend hat die Vorinstanz ihr Ermessen korrekt ausgeübt, indem sie auf den WACC der Branche abgestellt hat.» Gemäss Bundesverwaltungsgericht kann dieses Urteil auch nicht beim Bundesgericht angefochten werden. Es ist somit endgültig.
Siegerin Sunrise zeigte sich in einer Stellungnahme zufrieden mit dem Urteil: Sunrise werde dafür entschädigt, dass das Geld aufgrund zu hoher Preise der Swisscom vorerst nicht anders habe investiert werden können. Die Verzinsung beruht auf den gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten der Telekombranche.
Gleichzeitig solle durch die WACC-Verzinsung der Anreiz für die Swisscom verhindert werden, zu hohe Zugangspreise zu verlangen. Damit entzieht sie Sunrise Geld für einige Zeit.
Um welche Summen es geht, wollte Sunrise nicht bekannt geben. Auch die Swisscom nannte keine Beträge. Eine Konzernsprecherin sagte, die Swisscom nehme das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts mit Bedauern zur Kenntnis. Sie werde die Verträge entsprechend auf die neue Zinsregelung anpassen.