Swissmeme: Zeki hätte wegen Olten-Sticker im Knast landen können
Der Oltner Stadtpräsident hat Swissmeme öffentlich für seine Anti-Olten-Sticker gerügt. Käme es zu einer Strafverfolgung, hätte Zeki schlechte Karten.
Das Wichtigste in Kürze
- Swissmeme empörte mit «Hässlich do»-Kleberli die Stadt Olten SO.
- Nachdem der Oltner Stapi mit rechtlichen Konsequenzen drohte, ruderte Zeki zurück.
- Ein Anwalt erklärt die rechtlichen Grundlagen. Diese sprechen nicht für Swissmeme.
Geht es um das Wappen seiner Stadt, versteht der Oltner Stadtpräsident keinen Spass. Als Zeki Bulgurcu begann, Sticker mit der frechen Aufschrift «Hässlich do – aber bisch scho mal z’Olte gsi?» zu verkaufen, drohte Thomas Marbet bei Nau.ch mit rechtlichen Schritten.
Der Grund? Marbet war nicht nur wenig begeistert von Zekis «beliebigem» Humor. Insbesondere kritisierte er die unerlaubte Verwendung des Stadtwappens. Er betrachtete die Verunstaltung des Wappens als «bedenklich».
Swissmeme leert Sticker-Lager
Nach dem Bericht von Nau.ch und einem «versöhnlichen Telefongespräch» mit dem Oltner Stapi krebste Zeki zurück. «Über rechtliche Schritte mache ich mir keine Sorgen», sagte er zwar. Aber: «Die Sticker werden wir runternehmen und ersetzen.»
Am Mittwoch herrschte bei Swissmeme dann Ausverkauf: Wer zehn Stück aufs Mal kaufte, kriegte einen saftigen Rabatt. So wollte er die 350 verbleibenden Kleberli loswerden, «damit die Ressourcen für die Produktion nicht unnötig verschwendet wurden», so Zeki zu Nau.ch.
Und er verriet auch: «Wir überlegen uns noch, ob und wie wir den Erlös des Stickers komplett an Oltens Kabarett-Tage spenden.» Dann gebe es doch noch ein «Happy End», meinte der gebürtige Basler.
Zeki kann froh sein, dass sich die Stadt Olten versöhnlich zeigt. Rechtsanwalt Martin Steiger erklärt nämlich: Im schlimmsten Fall hätte der Internet-Komiker eine Freiheitsstrafe kassiert!
Bei Verstoss gegen Wappenschutz droht Freiheitsstrafe
«Der Wappenschutz ist äusserst streng», mahnt Steiger bei Nau.ch. «Wappen, also die Zeichen von Bund, Kantonen, Bezirken und Gemeinden in Schildform, dürfen grundsätzlich nur von diesen Gemeinwesen gebraucht werden.»
«Wer das Wappen einer Gemeinde unrechtmässig und vorsätzlich in den Verkehr setzt, kann bestraft werden», weiss der Jurist. Und die Strafe kann es in sich haben: «Es droht eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe. Bei Gewerbsmässigkeit sogar eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren.»
Würde ein Gericht die Freiheitsstrafe unbedingt aussprechen, bedeutete dies für Zeki Knast!
Die Aktion im Nachhinein zu stoppen – also die Kleberli vom Netz zu nehmen – hätte den Comedian rein rechtlich gesehen nicht vor einer Strafe bewahrt. Aber: In der Praxis war eine Strafverfolgung nie realistisch.
Denn: «Die Gemeinwesen haben nichts davon, wenn jemand bestraft wird, sondern möchten, dass ihre Wappen nicht verwendet werden.» Deshalb bleibe es häufig bei einer Ermahnung, sofern die Nutzung der Wappen eingestellt wird.
Zeki kann die klebenden Sticheleien aber nicht sein lassen. Der Internet-Star (984'000 Follower auf Instagram) ist bereits auf der Suche nach einem neuen Opfer. «Ich denke da an den Aargau», verriet er Nau.ch.
Trickli bewahrt vor Klage
Was der 33-Jährige noch nicht weiss: Eine komplette Zurücknahme der Anti-Olten-Sticker wäre laut dem Rechtsanwalt gar nicht nötig gewesen. Ein simpler Trick hätte den Internet-Komiker vor Konsequenzen geschützt, ohne auf die Kulanz der Stadt Olten angewiesen sein zu müssen.
Statt das Wappen in Schildform hätte Swissmeme auf die Fahne Oltens umschwenken können. Diese zeigt ebenfalls die drei Tannen mit rotem Strunk, einfach in eckiger Form.
Die Fahne verfügt nämlich nicht über den gleichen rechtlichen Schutz wie das Wappen. Steiger erklärt: «Die Fahne darf verwendet werden, solange keine Irreführung erfolgt.»