Am 23. August 2024 entscheidet das Basler Strafgericht über den Antrag auf Verwahrung eines 28-jährigen Mannes, der 2017 einen Obdachlosen erstochen hatte.
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Am 23. August 2024 entscheidet das Basler Strafgericht über die Verwahrung eines 28-Jährigen, der 2017 einen Obdachlosen erstochen hat. (Symbolbild) - keystone

Das Basler Strafgericht hat am Freitag, dem 23. August 2024, über einen Antrag auf Verwahrung eines 28-jährigen Mannes zu entscheiden. Er hatte im Jahr 2017 im religiösen Wahn in einem Basler Park einen Obdachlosen erstochen.

Wegen Schuldunfähigkeit hatte das Strafgericht im Jahr 2018 den jungen Brasilianer vom Vorwurf des Mordes freigesprochen. Es ordnete eine stationäre psychiatrische Behandlung für den Mann an, dem paranoide Schizophrenie diagnostiziert wurde, und sprach eine Landesverweisung von fünf Jahren aus.

Täter ersticht Obdachlosen aus religiösem Grössenwahn

Bis jetzt habe er sich jedoch gemäss Gutachterin nach wie vor nicht von religiösen Grössenwahn-Ideen distanziert, heisst es im Antrag des Straf- und Massnahmenvollzugs. Infolgedessen seien weitere schwere Gewaltstraftagen unter Einsatz von Waffen und gegenüber Zufallsopfern zu erwarten. Ein Freiheitsentzug «zum Schutz der Öffentlichkeit» sei daher gerechtfertigt, heisst es weiter.

Das Tötungsdelikt wenige Tage vor Weihnachten 2017 schlug in Basel hohe Wellen. Der Täter erstach einen im Quartier bekannten 60-jährigen Obdachlosen in der Dreirosenanlage mit einem Messer. Sein Opfer habe sich nicht von ihm zum Christentum bekehren lassen, begründete der Beschuldigte damals seine Tat, die er im Auftrag von Gott ausgeführt haben wollte.

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