Gericht

Tauchveranstalter wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht

Keystone-SDA
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Frauenfeld,

An Ostern 2021 verstarb im Thurgau eine Teilnehmerin eines Strömungstauchgangs. Der Veranstalter wurde wegen fahrlässiger Tötung angeklagt.

Diessenhofen
Zwei Schiffe der Seepolizei im Einsatz. (Archivbild) - sda

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Betreiber einer Tauchschule wird wegen fahrlässiger Tötung angeklagt.
  • An Ostern 2021 verstarb eine Teilnehmerin bei einem Strömungstauchgang.
  • Ihr Tod hätte vermieden werden können, meint die Staatsanwaltschaft.

An Ostern 2021 endete ein Tauchgang im Rhein bei Diessenhofen TG für eine Teilnehmerin einer Gruppe tödlich. Der Veranstalter steht nun in Frauenfeld vor Gericht. Der 41-jährige Schweizer ist wegen fahrlässiger Tötung angeklagt.

Der Beschuldigte betreibt seit 2018 eine Tauchschule. Er verfügte über eine durch den Kanton Schaffhausen ausgestellte Rahmenbewilligung.

Am Ostersonntag organisierte er einen Strömungstauchgang im Rhein. 12 Taucherinnen und Taucher meldeten sich an. Gegen 9 Uhr begab sich die Gruppe auf Anleitung des Veranstalters zur Einstiegsstelle bei Diessenhofen.

In Fahrlinie der Kursschiffe

Die Gruppe tauchte in der Fahrlinie der Kursschiffe. Kurz nach 10.15 Uhr wurde eine Taucherin von der Schiffsschraube eines vorbeifahrenden Kursschiffes erfasst. Die 29-Jährige konnte eine Stunde später in einer Tiefe von 2,6 Metern von den Rettungskräften nur noch tot geborgen werden.

Ein Missverständnis könnte zum Unglück geführt haben. Der Veranstalter des Tauchgangs erkundigte sich im Vorfeld bei der Schifffahrtsgesellschaft Untersee und Rhein (URh) nach dem geplanten Kursschiffverkehr.

Der Veranstalter sei davon ausgegangen, am Ostersonntag verkehre im Zeitraum des Tauchgangs kein Kursschiff, heisst es in der Anklageschrift. Dabei habe der Beschuldigte seine Sorgfaltspflichten verletzt.

Nicht sorgfältig gelesen

Die Staatsanwaltschaft macht ihm insbesondere den Vorwurf, die Mitteilungen nicht sorgfältig durchgelesen zu haben. Trotz der für ihn erkennbaren Widersprüche habe er sich nicht bei der Schifffahrtsgesellschaft rückversichert. Zudem habe er keine vorgeschriebene Taucherflagge an der Ein- und Ausstiegsstelle platziert.

Der Tod der 29-jährigen Taucherin hätte vermieden werden können. Die Staatsanwaltschaft Kreuzlingen erhob gegen den Geschäftsführer des Veranstalters beim Bezirksgericht Frauenfeld Anklage wegen fahrlässiger Tötung.

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