Taxi-Mörder: Berner Obergericht entscheidet über seine Freilassung

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Bern,

Vor 20 Jahren tötete er eine Taxifahrerin. Heute entscheidet das Berner Obergericht über die Freilassung des Mannes.

1997 erstach der Mörder eine Taxifahrerin kaltblütig (Symbolbild).
1997 erstach der Mörder eine Taxifahrerin kaltblütig (Symbolbild). - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Heute entscheidet das Berner Obergericht über die Freilassung des Taxi-Mörders.
  • Im Januar 2018 kam der Mann frei.
  • Die Staatsanwaltschaft zog den Entscheid aber vor Obergericht.

Das Berner Obergericht entscheidet am Dienstag in zweiter Instanz über die Frage, ob ein heute 42-jähriger Mann nach 20 Jahren Haft in die Freiheit entlassen werden durfte. Das Berner Regionalgericht hatte eine weitere Verlängerung der stationären Massnahme im Januar abgelehnt.

Der Mann war 2000 wegen Mordes an einer Taxifahrerin in Thörishaus BE verwahrt worden. Der damals 21-Jährige wollte in der Nacht auf den 31. Dezember 1997 «jemanden ausnehmen», um an Geld für Drogen zu kommen. Er liess sich von der Taxifahrerin nach Thörishaus BE chauffieren und erstach die 41-jährige Frau kaltblütig.

Im Januar 2018 in Freiheit entlassen

Nebst der Freiheitsstrafe von 14,5 Jahren ordnete das Gericht für den psychisch gestörten Täter eine stationäre Massnahme an. Die Massnahme wurde in der Folge jeweils um fünf Jahre verlängert, zuletzt bis 2018. Aus Sicht der Vollzugsbehörden hätte der Mann bis 2023 in Haft bleiben sollen.

Jedoch lehnte das Regionalgericht Bern-Mittelland eine weitere Verlängerung anfangs Jahr ab und entliess den Mann in die Freiheit. Der Mann lebt seither mit seiner Ehefrau in der Region Bern und hat eine Lehrstelle als Maurer auf dem Bau gefunden. Er geht weiterhin zur Therapie.

Gutachten unterschiedlich ausgelegt

Die Richter der ersten Instanz waren aufgrund eines psychiatrischen Gutachtens zum Schluss gekommen, dass das Risiko für schwere Gewalttaten kurz- bis mittelfristig als gering einzustufen sei. Eine Psychopathie liege nicht mehr vor.

Dagegen wehrten sich die Staatsanwaltschaft und zog den Entscheid nun vor Obergericht. Die Voraussetzungen für eine bedingte Entlassung seien noch nicht gegeben. Das Gutachten diagnostiziere nach wie vor eine schwere Persönlichkeitsstörung. Das Obergericht wird am Dienstag dazu die Gutachterin befragen.

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