Thurgauer Obergericht überprüft Freisprüche im Fall Hefenhofen

Keystone-SDA
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Frauenfeld,

Im Thurgauer Obergericht findet eine Berufungsverhandlung gegen einen Landwirt statt, der der Tierquälerei beschuldigt wird.

Thurgauer Obergericht
Das Thurgauer Obergericht. (Archivbild) - Keystone

Am Thurgauer Obergericht startet am Dienstag der Berufungsprozess gegen einen Landwirt aus Hefenhofen TG. Dabei steht die Staatsanwaltschaft unter Druck. Ihre «Beweise» gegen den ehemaligen Pferdehändler taxierte das Bezirksgericht als nicht verwertbar. Der Tierschutzfall erlangte 2017 nationale Bekanntheit.

Im Zentrum der Verhandlung vom kommenden Dienstag steht die Frage, ob die während der damaligen Räumung des Hofs erhobenen Beweismittel im Strafverfahren gegen den ehemaligen Pferdehändler verwendet werden dürfen. Danach wird das Obergericht über das weitere Vorgehen im Berufungsverfahren entscheiden.

Im März 2023 stand der Bauer vor dem Bezirksgericht in Arbon. Er musste sich wegen mehrfacher Tierquälerei sowie zahlreicher weiterer Delikte vor den Richtern verantworten. Gemäss Anklage soll der Landwirt zwischen September 2013 und der Räumung seines Hofs in Hefenhofen TG am 7. August 2017 Pferde, Schafe, Ziegen, Hunde, Hühner, Schweine und Rinder ungenügend gepflegt, nicht artgerecht gehalten, vorschriftswidrig transportiert und getötet haben.

Das Gericht sprach den Landwirt jedoch von zahlreichen Vorwürfen frei. In der mündlichen Urteilsbegründung rügte es vor allem das Veterinäramt und die Staatsanwaltschaft beziehungsweise die Vorgehensweise bei der Dokumentation der Hofräumung.

«Beweise» nicht verwertbar

Die meisten von den Behörden vorgelegten «Beweise», mit denen die Staatsanwaltschaft den vorbestraften Tierquäler mehr als sechs Jahre hinter Gitter bringen wollte, seien nicht verwertbar, hiess es im Urteil. Auch Fotos von stark vernachlässigten Pferden, die den Fall ins Rollen brachten, hielten für die Richter als Beweismittel nicht stand.

In einigen Punkten wurde das Verfahren aufgrund von Verjährung eingestellt. Gegen das Urteil des Bezirksgerichts legte die Staatsanwaltschaft Berufung ein.

Der Tierschutzfall Hefenhofen erreichte im Sommer 2017 seinen Höhepunkt. In den Medien kursierten Fotos von abgemagerten und toten, im Dreck liegender Pferde auf dem Hof des Landwirts, der seit Jahren im Streit mit den Behörden lag. Die Bilder soll eine ehemals auf dem Hof tätige Frau gemacht haben, die den Bauern anzeigte.

Der Druck von Tierschutzaktivisten und Medien auf die Behörden stieg täglich. Schliesslich räumten sie den Hof. Mithilfe der Armee beschlagnahmten sie unter anderem rund 90 Pferde. Die meisten wurden später versteigert.

Kommentare

User #6080 (nicht angemeldet)

Schliesslich haben wir einen Täterschutz, nicht war

User #8331 (nicht angemeldet)

Ich wünsche der Staatsanwaltschaft viel Erfolg beim Rekurs gegen das politisch geprägte Urteil vom Gericht Arbon

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ulrich k.
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