Tiefere Unternehmenssteuern: Kommission schnürt Kompromiss-Paket

Von der Senkung der Unternehmenssteuern sollen Firmen oder Pendler profitieren.

Lohn aargauer Spitalangestellte
Banknoten. (Symbolbild) - Keystone

Die vorberatende Kommission will die geplante Senkung der Unternehmenssteuern mit mehreren Massnahmen ergänzen: Profitieren sollen nochmals Firmen oder die Pendler. Vorgesehen sind weiter höhere Steuerabzüge und mehr Kinderzulagen.

Die vorberatende Kommission hat die kantonale Umsetzung der Steuerreform - der Nachfolgerin der Unternehmenssteuerreform III - beraten, die nach einem Entscheid von National- und Ständerat mit der AHV-Finanzierung kombiniert wird. Sie habe dabei einen "überparteilichen Kompromiss" erarbeitet, teilte die Kommission am Montag mit.

Konkret sollen die Gewinnsteuern für Unternehmen auf 14,5 Prozent reduziert werden. Die Regierung hatte eine Senkung von heute 17,4 Prozent auf 14,94 Prozent vorgeschlagen.

Höherer Pendlerabzug

Die Kommission will auch die Mindeststeuer senken, die für Unternehmen im Rahmen des letzten Entlastungspakets eingeführt wurde. Sie wird seit 2015 für Firmen fällig, die keine Kapital- und Gewinnsteuern entrichten. Statt wie heute mindestens 250 Franken, sollen sie künftig nur noch 100 Franken pro Jahr bezahlen müssen.

Ebenfalls als Teil des Entlastungspakets war 2014 beschlossen worden, die Pendlerabzüge in der Steuererklärung auf den Preis eines Generalabonnements der zweiten Klasse zu beschränken. In einer Volksabstimmung wurde die Massnahme 2015 nach einem Referendum der SVP an der Urne bestätigt.

Die Kommission will nun den maximalen Fahrkostenabzug um 600 Franken erhöhen. Damit würden die Kosten der kombinierten Mobilität (ÖV und Park & Ride) berücksichtigt, argumentiert sie.

Mehr Mittel für die Prämienverbilligung

Im Gegenzug zu den tieferen Unternehmenssteuern sollen natürliche Personen im Umfang von insgesamt 25 Mio. Franken entlastet werden. Schon länger wurden im Parlament höhere Abzüge für die Versicherungsprämien in der Steuererklärung diskutiert. Sie sind auch von der Regierung vorgesehen, die eine Erhöhung um 950 Franken vorschlägt. Die Kommission will dabei weniger weit gehen und die Abzüge um 800 Franken steigern.

Vorgesehen ist weiter, dass in den Topf für die Verbilligung der Krankenkassenprämien mehr Mittel fliessen werden: Ab 2020 soll der Kantonsbeitrag um 10 Mio. Franken erhöht werden.

Diskutiert wurde in der Kommission auch die Initiative für höhere Familienzulagen, die von CVP und SP mit rund 7000 Unterschriften eingereicht wurde. Darin wird eine Erhöhung der Kinder- und Ausbildungszulagen um 50 Franken verlangt. Die Initiative wird in der kommenden Novembersession vom Parlament behandelt.

Die Kommission will den Initianten mit einer Erhöhung um 30 Franken entgegenkommen. In einem am Montagvormittag verschickten Communiqué teilte die CVP bereits mit, der Vorschlag sei für das Initiativkomitee «ein gangbarer Weg». Der Rückzug der Initiative werde "unter bestimmten Voraussetzungen" erwogen.

Sparpaket nicht vorgesehen

Mit dem Vorschlag der Kommission würden sich die Mindereinnahmen erhöhen. Die Regierung rechnet bei ihrem Vorschlag mit tieferen Einnahmen von 59,8 Mio. Franken für den Kanton und mit 53,8 Mio. Franken weniger für die Gemeinden. Mit dem Kompromiss hätte der Kanton 7,9 Mio. Franken weniger in der Kasse Die Gemeinden wären mit 6,4 Mio. Franken weniger betroffen.

Die Auswirkungen der verschiedenen Massnahmen müssten im nächsten Aufgaben- und Finanzplan berücksichtigt werden, heisst es in der Mitteilung. Die Kommission legt dafür den Rahmen fest: Allfällige Defizite werden über Eigenkapitalbezüge ausgeglichen. Sparpakete sind "ausdrücklich nicht vorgesehen".

Das Kompromisspaket für die Umsetzung von Steuerreform und AHV-Finanzierung wird im Kantonsrat in der kommenden Novembersession in erster Lesung beraten.

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