Tierdieb im Kanton Waadt zu Gefängnisstrafe verurteilt
Der Tierdieb (24) wurde am Freitag zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 27 Monaten verurteilt. Der Vollzug wird aber zugunsten einer Massnahme aufgeschoben.
Das Wichtigste in Kürze
- Der 24-Jährige muss nicht die volle Länge seiner Gefängnisstrafe absitzen.
- Dies muss er nur, wenn er gegen die Bewährungsauflagen verstösst.
Ein Tierdieb ist am Freitag in der Waadt zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 27 Monaten verurteilt worden. Allerdings wurde der Vollzug der Strafe für den 24-Jährigen zugunsten einer Massnahme aufgeschoben. Er muss die Gefängnisstrafe nur in voller Länge absitzen, wenn er gegen die Bewährungsauflagen verstösst.
Das Bezirksgericht La Côte in Nyon begründete sein Urteil mit dem hohen Rückfallrisiko des Täters. Es lag es damit fast auf der gleichen Linie wie die Staatsanwaltschaft, die am Dienstag eine unbedingte Freiheitsstrafe von 36 Monaten mit der Möglichkeit der Straferleichterung gefordert hatte. Die Richter waren der Ansicht, dass die Schuld des Angeklagten schwer wiege.
Der junge Mann begann seine Diebstähle vor fünf Jahren in der Gegend von Saint-Cergue mit dem Diebstahl mehrerer Schildkröten. Anschliessend begann er, eine immer grössere Anzahl von Tieren wie Schafe und Ziegen im gesamten Kanton Waadt zu stehlen. Dem Angeklagten wurde zudem vorgeworfen, die Tiere während des Transports misshandelt und einen Teil der gestohlenen Tiere gewinnbringend an Dritte weiterverkauft zu haben.
Hielt sich nicht an Auflagen
Der Mann war 2020 erstmals inhaftiert und freigelassen worden, musste sich aber an Auflagen halten, die ihm den Umgang mit Tieren untersagten. Der Mann hielt sich nicht daran und wurde im August 2021 erneut ins Gefängnis geschickt.
Nach Ansicht der Richter ist die Freiheitsstrafe gerechtfertigt, weil der Angeklagte «von einem Gefühl der Straffreiheit beseelt sei und glaube, über dem Gesetz zu stehen». Während der Urteilsverkündung betonte die Gerichtspräsidentin mehrmals, dass der Angeklagte das in ihn gesetzte Vertrauen wiederholt verletzt habe.
Indes berücksichtigte das Gericht bei der Festlegung des Strafmasses auch das junge Alter des Mannes, die psychischen Probleme sowie die Cannabisabhängigkeit, die durch ein Gutachten im Rahmen des Verfahrens belegt wurden. Mit dem Ziel, die Wiedereingliederung des Angeklagten zu erleichtern, entschied sie sich für die Anwendung von Bewährungsmassnahmen.
Strenge Bewährungsauflagen
Um eine Gefängnisstrafe zu vermeiden, muss der junge Mann ein strenges Regime einhalten, indem er psychiatrische Präsenzsitzungen sowie eine Suchtüberwachung mit Blut- und Urintests absolviert. Falls er sich nicht an die Bewährungsauflagen hält, muss er die Strafe absitzen.
Neben den Massnahmen zur Strafaussetzung, die das Gericht als «letzte Chance» ansieht, muss der Angeklagte eine Geldstrafe von 5000 Franken zahlen und für die Verfahrenskosten aufkommen. Ob der Mann gegen das Urteil Berufung einlegen wird, war nach Prozessende unklar.