Toblerone stoppt Rechtsstreit mit Berner Start-up Swissone
Das Obergericht entschied, dass im Rechtsstreit um Toblerone keine Verwechslungsgefahr bestehe. Die Frist für weitere rechtliche Schritte ist nun abgelaufen.
Das Wichtigste in Kürze
- Toblerone zerrte 2020 das Start-up Swissone wegen der Ähnlichkeit vor Gericht.
- Das Obergericht in Bern entschied damals, dass keine Verwechslungsgefahr bestehe.
- Nun ist die Frist für weitere rechtliche Schritte für Toblerone abgelaufen.
Wegen der Ähnlichkeit im Design und im Namen schleppte der Schokoladen-Riese Toblerone das junge Berner Start-up Swissone vor G/a>. Bei den Streitigkeiten ging es hauptsächlich um die Zacken auf der Sc und die letzte Silbe im Namen «one». Mondelez, der Hersteller von Toblerone, war der Meinung, dass Swissone ihrer Kult-Schokolade schaden würde.
Obergericht sah keine Verwechslungsgefahr
Doch das Obergericht in Bern war da anderer Meinung. Die Judikative sah weder eine Verwechslungsgefahr, noch eine Rufausbeutung. Damit darf Mondelez den Verkauf der Schokolade von Swissone nicht verbieten, berichtet die «Berner Zeitung».
Die Frist für weitere rechtliche Schritte vonseiten Mondelez ist nun verstrichen. Mondelez, der Hersteller der Kult-S/a>, wird die K/a> nicht vors B/a> ziehen. Damit wird das Urteil des Obergerichts rechtskräftig.
Swissone wollte Toblerone nie kopieren
Der Gründer von Swissone, Vernon Stuber, sagte gegenüber den den Ta-Zeitungen: «Es war nie unsere Absicht, Toblerone zu kopieren. Dass Mondelez das Urteil nun nicht weiterzieht, zeigt, dass auch eine weitere Instanz wohl dieser Meinung wäre.»
Auf Anfrage gab Mondelez bekannt, man halte sich weiter Schritte gegen Swissone vor. Doch Vernon Stuber nimmt das gelassen: «Die Kunden haben realisiert, dass Swissone ein neues Produkt ist.» Im Allgemeinen wolle er etwas weniger über Formen, sondern über den Inhalt und den Geschmack seiner Scho