Totes Kind im Keller – Anklage fordert Freiheitsstrafen für Eltern

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Stadt St. Gallen,

Die Staatsanwaltschaft forderte am Freitag vor Kantonsgericht St. Gallen eine Verurteilung der Beschuldigten wegen vorsätzlicher Tötung.

kantonsgericht sankt gallen
Foto des Kantonsgerichts in St.Gallen. - Keystone

Im Berufungsprozess um den Tod eines Kleinkindes hat die Anklage den Eltern vorgeworfen, sie hätten ihre Tochter wegen ihrer Drogensucht so sehr vernachlässigt, dass sie starb. Die Staatsanwaltschaft forderte am Freitag vor Kantonsgericht St. Gallen eine Verurteilung der Beschuldigten wegen vorsätzlicher Tötung.

Für die Mutter beantragte die Staatsanwältin eine Freiheitsstrafe von 10,5 Jahren, für den Vater eine Freiheitsstrafe von acht Jahren.

Im August 2015 hatte die Polizei die Leiche des Mädchens im Keller des Hauses der Familie entdeckt. Die Eltern des Kleinkindes – eine heute 37-jährige Deutsche und ein 57-jähriger Schweizer – stehen in Verdacht, unter anderem aufgrund ihres Drogenkonsums ihre elterlichen Fürsorgepflichten verletzt und die gemeinsame Tochter vernachlässigt zu haben.

Konkret wird den Eltern vorgeworfen, die Tochter nicht altersgerecht ernährt und ihr keine ausreichende Bewegung ermöglicht zu haben. Ebenfalls sollen sie die medizinische Versorgung, die körperliche Hygiene und die sozialen Kontakte des Mädchens vernachlässigt haben.

Das Kind sei abgeschottet worden und sie sei in ihrem Kinderzimmer isoliert worden, sagte die Staatsanwältin. Die Beschuldigten hätten kaum soziale Kontakte gepflegt, auch die Grosseltern sahen das Kind nicht mehr. Auch verweigerten die Eltern Routineuntersuchungen der Tochter. «Das Kind ist eigentlich den ganzen Tag nur im Bett gelegen», so die Staatsanwältin.

Das Kind sei auch mehrfach alleine im Haus sich selbst überlassen worden, so auch am 3. Juli 2015 – einem Hitzetag. Den Beschuldigten sei die Gefahr bewusst gewesen, in welche sie das Mädchen damit brachten. Es müsse davon ausgegangen werden, dass das geschwächte Kind an Überhitzung gestorben sei.

«Das Mädchen war ihnen gleichgültig», sagte die Staatsanwältin. Die Mutter habe Lügen über den Aufenthaltsort der Tochter verbreitet, indem sie behaupte, die Tochter aus Angst vor der Kesb ins Ausland gegeben zu haben. Sie habe die Leiche des Kindes lieblos in einem Koffer im feuchten Keller entsorgt.

Dem Mann wird zudem vorgeworfen, zwischen Oktober 2012 und August 2015 rund drei Kilogramm Kokain bei einem Dealer gekauft zu haben. Zwei Kilogramm soll er selber konsumiert haben, ein Kilogramm seine Partnerin.

Bei beiden waren Rückstände von Kokain festgestellt worden. Eine Haarprobe ergab, dass die Frau praktisch durchgehend Kokain konsumierte. Auch bei der toten Tochter war Kokain in den Haaren nachgewiesen worden.

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