Staatsanwaltschaft und Verteidigung haben Berufung gegen das Urteil zur Tötung ihrer behinderten Tochter eingelegt.
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Ein Gericht. (Symbolbild) - keystone
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Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten AG und die Verteidigung der Eltern haben zur erstinstanzlichen Verurteilung wegen vorsätzlicher Tötung ihrer behinderten, dreijährigen Tochter Berufung angemeldet. Die Staatsanwaltschaft hatte vor Bezirksgericht eine höhere Strafe gefordert, die Verteidiger eine teilbedingte, kürzere Strafe.

Das Bezirksgericht Bremgarten hatte die 32-jährige Mutter und den 34-jährigen Vater Mitte September zu je acht Jahren Freiheitsstrafe verurteilt, weil sie im Mai 2020 ihre zerebral schwer behinderte Tochter mit Ecstasy im Schoppen betäubt und anschliessend durch Bedecken der Atemwege erstickt hatten.

Grossmutter vom Vorwurf freigesprochen

Die 52-jährige Grossmutter des Kindes war vom Vorwurf der Gehilfenschaft freigesprochen worden. Zu diesem Urteil meldete die Staatsanwaltschaft ebenfalls Berufung an, wie es auf Anfrage hiess.

Die Staatsanwaltschaft hatte für die Eltern ein Strafmass von 18 Jahren wegen Mordes gefordert, für die Grossmutter fünf Jahre. Zusätzlich Landesverweise für alle drei Deutschen Staatsangehörigen. Die Verteidigung verlangte für die Eltern eine teilbedingte Freiheitsstrafe von drei Jahren wegen Totschlags.

Entscheidung über Berufung steht aus

Die Anmeldung der Berufung bedeute, dass Staatsanwaltschaft und Verteidigung nach Vorliegen des schriftlich begründeten Urteils innert 20 Tagen entscheiden könnten, ob sie Berufung einlegen werden, sagte eine Sprecherin der Gericht Aargau auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Über die Berufung hatte die Aargauer Zeitung zuerst berichtet.

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