Tourismusresort Andermatt UR bleibt bis 2040 von Lex Koller befreit
Das Tourismusresort Andermatt UR ist nicht nur bis 2030, sondern bis 2040 von der Lex Koller befreit. Der Bundesrat hat am Mittwoch die Ausnahmeregelung für das Projekt des ägyptischen Investors Samih Sawiris verlängert, dies, weil es bei der Realisierung des Feriendorfes zu Verzögerung gekommen sei.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Lex Koller schränkt den Grundstückkauf zu Wohnzwecken durch Ausländerinnen und Ausländer ein.
2006 befreite der Bundesrat das Andermatter Projekt von der im entsprechenden Bundesgesetz vorgesehenen Bewilligungspflicht bis Ende 2030. Ausländischen Investorinnen und Investoren wurde damit erlaubt, in dem Resort bewilligungsfrei Wohnungen und Häuser zu kaufen und verkaufen.
Begründet wurde die 2006 umstrittene Ausnahmeregelung mit dem staatspolitischen Interesse an der Ferienanlage. Andermatt und der Kanton Uri müssten sich wirtschaftlich neu orientieren, weil sich verschiedene Bundesbetriebe aus der Region zurückziehen würden. Der damalige Justizminister Christoph Blocher sagte damals, es sei nicht Aufgabe des Bundes, die Entwicklung der Kantone zu behindern.
Die Ferienanlage konnte aber nicht so rasch wie erhofft erstellt werden. Aufgrund von Verzögerung bei der Projektrealisierung habe er nun auf Gesuch hin die Frist bis Ende 2040 verlängert, teilte der Bundesrat mit.
Das Andermatt Resort umfasst mehrere Hotels, ferner Wohnungen und Appartmenthäuser, Chalets, einen Golfplatz sowie Sport- und Freizeiteinrichtungen, etwa eine Konzerthalle. Investiert wurde auch in die Infrastruktur der Skigebiete Andermatt und Sedrun GR, die zusammengeschlossen wurden.