Triff man im Zivilschutz bald auf Zivis?
Der Bundesrat will auf den Personenmangel im Zivilschutz reagieren. Zukünftig sollen auch Zivis zu Einsätzen im Zivildienst verpflichtet werden können.

Das Wichtigste in Kürze
- Der Bundesrat will auf den Personalmangel beim Zivilschutz reagieren.
- Er will, dass Zivildienst-Leistende zu Einsätzen im Zivilschutz verpflichtet werden können
- Bis Sommer 2022 soll eine entsprechende Vorlage ausgearbeitet werden.
Der Bundesrat will rasche Massnahmen gegen die Personalnot beim Zivilschutz ergreifen. Beispielsweise sollen Zivildienstleistende künftig verpflichtet werden können, einen Teil ihrer Dienstpflicht im Zivilschutz zu leisten.
Bundesrat greift Unterbestand an
Das hat der Bundesrat am Mittwoch beschlossen. Er will damit dem zunehmenden Unterbestand in den Zivilschutzorganisationen begegnen. Der Zivilschutz sei bereits heute strukturell unteralimentiert. Dies zeigt ein Teilbericht von Bund und Kantonen.
Die Regierung will deshalb rasch Massnahmen ergreifen. Beispielsweise soll beim Zivilschutz eine Zuteilung in Abweichung vom Wohnortsprinzip geprüft werden. Ebenfalls soll eine «differenzierte Tauglichkeit» von Schutzdienstpflichtigen in Angriff genommen werden.
Neue Regelungen auch für Militärdiensttaugliche
Weiter sollen Militärdiensttaugliche, welche die Rekrutenschule nach dem 25. Altersjahr noch nicht absolviert haben, künftig schutzdienstpflichtig werden. Das Gleiche soll für ausgebildete Rekruten gelten, die nach der RS militärdienstuntauglich werden.
Bis im Sommer 2022 soll die Verwaltung eine entsprechende Vorlage ausarbeiten, wie der Bundesrat mitteilte. Massnahmen für die Armee sollen 2023 unterbreitet werden, wenn die Armeereform «Weiterentwicklung der Armee» umgesetzt ist.