Ukraine-Flüchtlinge dürfen jetzt kein Auto mehr haben
In den Kantonen werden gewisse Privilegien der Sozialhilfe für ukrainische Flüchtlinge gestrichen. Das macht sich vor allem bei Autobesitzern bemerkbar.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Grossteil der ukrainischen Flüchtlinge in der Schweiz bezieht Sozialhilfe.
- Dabei wurden sie bisher gegenüber anderen Sozialhilfebezügern privilegiert behandelt.
- Sie durften etwa ihr Auto behalten, ohne dass deswegen die Sozialhilfe gekürzt wurde.
- Die Schweizer Kantone wollen diese Regel und weitere Privilegien nun ändern.
Im Frühjahr hatte der Bundesrat erstmals den Schutzstatus S aktiviert. Der Grund: Die Hilfe für Kriegsflüchtlinge sollte schnell und unkompliziert über die Bühne gehen. Geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer werden deshalb beispielsweise im Vergleich zu Flüchtlingen aus anderen Ländern, oder auch im Vergleich zu Einheimischen, bei der Sozialhilfe privilegiert.
Unter anderem wird etwa ihr Vermögen nicht an die staatliche Hilfe angerechnet – auch nicht ihre Autos. In anderen Worten: Ukrainische Kriegsflüchtlinge mit Schutzstatus S dürfen ihre Autos frei nutzen und behalten – ohne dass ihnen deswegen die Sozialhilfe gekürzt wird.
Wie der Obwaldner Regierungsrat Christoph Amstad gegenüber «SRF» erklärt, habe dieses Privileg lange Sinn ergeben, da man davon ausgegangen sei, dass das Fahrzeug wichtig sei für die Rückkehr in die Ukraine. «Jetzt zeigt sich aber, dass der Krieg länger dauert», ergänzt der Vizepräsident der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren SODK.
Diese Regelung soll sich deshalb entsprechend ändern. So hat der Vorstand der SODK als Empfehlung beschlossen, dass ukrainische Flüchtlinge nach 12 Monaten in der Schweiz ihre Autos verkaufen müssen. Wenn sich das wegen der Kosten für die Verzollung nicht lohnt, können die Kantone verlangen, dass die Autobesitzer ihr Kontrollschild hinterlegen, heisst es in dem Bericht weiter. Ausnahmen soll es geben, wenn das Auto unbedingt für die Arbeit nötig sei oder aus gesundheitlichen Gründen.
Kantonsvertreter Amstad sagt, es gehe darum, Gleichbehandlung mit allen anderen Sozialhilfe-Bezügern zu schaffen. Zudem reagiere die SODK auch auf Diskussionen in der Bevölkerung. Es habe Rückmeldungen gegeben, vor allem wenn sportliche Fahrzeuge vor den Sozialämtern vorgefahren seien. «Das war aber ein kleiner Teil der ukrainischen Flüchtlinge», hält der Obwaldner Regierungsrat fest.
Ab 2023 müssen Ukrainer ihr Vermögen aufbrauchen
Wie viele geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer überhaupt mit dem Auto in der Schweiz sind, ist nicht bekannt. Bei der Berner Sozialdirektion heisst es beispielsweise, dass nur einige Hundert von rund 7000 Flüchtlingen ein Fahrzeug besitzen würden.
Die Schweizerische Flüchtlingshilfe stellt sich übrigens hinter die Verschärfung und bezeichnet diese – «im Sinne einer Gleichbehandlung mit der einheimischen Bevölkerung» – als «nachvollziehbar». Auch eine weitere Verschärfung wird von der Flüchtlingshilfe unterstützt: Ab 2023 müssen geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer ihr Vermögen aufbrauchen, bevor sie Sozialhilfe beziehen.
Die SODK betont, dass es auch hier Ausnahmen gibt. So müsse etwa der Verkauf von Vermögenswerten in der Heimat zumutbar und verhältnismässig sein. Konkret werden etwa keine Häuser angetastet, in denen den Flüchtlingen nahestehende Personen wohnen. Auch Geldvermögen, die Angehörige oder Freunde in der Ukraine zum Lebensunterhalt brauchen, zählen zu den Ausnahmen.